Regierungsvorlage zuzuleiten, mit der die am 19. Dezember 2020 beschlossene Erhöhung der Normverbrauchsabgabe (NoVA) rückgängig gemacht wird, sowie dass bei einer allfälligen Neuregelung soziale Kriterien berücksichtigt werden.“
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Nun zum nächsten Brocken, der nächsten Hassaktion: Für Autos, die ab dem 1. Jänner 2021 erstmalig zugelassen werden, sieht das Gesetz eine Erhöhung der motorbezogenen Versicherungssteuer vor. Wir lehnen die Erhöhung der motorbezogenen Versicherungssteuer, die, so wie die NoVA-Erhöhung, vor allem Familien und Wirtschaftstreibende trifft, generell ab. (Beifall bei der FPÖ.)
Besonders absurd ist diese jedoch, wenn sie Fahrzeuge betrifft, für die es keine Alternative im Bereich E-Autos gibt, oder Fahrzeuge, die schon lange vor der Erhöhung bestellt wurden, aber aufgrund von langen Lieferzeiten erst nachher zugelassen werden können. Im vorliegenden Fall, der mir zugespielt wurde, betrifft es ein Wohnmobil mit Kosten von circa 50 000 Euro. Die Lieferzeit beträgt mehr als ein Jahr: Bestellung vor einem Jahr – 2020 –, Lieferung Dezember 2021 oder Jänner 2022. Nach der neuen gesetzlichen Regelung ist neben der NoVA noch die motorbezogene Versicherungssteuer um das Dreifache erhöht worden. Da geht es um eine Größenordnung von 1 000 Euro pro Jahr. Bei der durchschnittlichen Nutzung von so einem Wohnmobil, die 20 Jahre beträgt, sind das unglaubliche 20 000 Euro. (Bundesrat Steiner: Ein Wahnsinn! Wahnsinn! Unsozial! – Bundesrätin Steiner-Wieser: Unglaublich! Unsozial!) Die einzige Alternative wäre ein Elektrowohnmobil – die sind ja befreit. So etwas gibt es aber noch gar nicht am Markt, da ja die schwere Batterie bei einem Wohnmobil bis 3 500 Kilo einen vernünftigen Ausbau verhindert!
Ich empfinde es als bodenlose Frechheit, eine solche Regelung so überfallsartig zu treffen, vor allem wenn man überhaupt keine Alternative hat. Im Brief schreibt der Wohnmobilkäufer an uns: Die Volksanwaltschaft ersuche ich, diese gesetzliche Regelung, die auf den Umstieg auf E-Mobilität abzielt, zu prüfen. Vergessen wurde aber, dass im Bereich ausgebaute Wohnmobile derzeit überhaupt noch keine Modelle mit E-Motor angeboten werden und demzufolge ein Umstieg überhaupt nicht möglich ist. De facto stellt die Regelung einfach eine exorbitante Ungleichbehandlung bei der Steuererhöhung dar, welche anders als bei anderen Kfz alternativlos und damit auch verfassungswidrig sein dürfte. – Zitatende.
Daher stellen die unterzeichneten Bundesräte den Entschließungsantrag, der Bundesrat wolle beschließen: Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie werden aufgefordert, die Erhöhung der motorbezogenen Versicherungssteuer rückgängig zu machen, um insbesondere Härtefälle, wie in der Begründung dargestellt, zu vermeiden. (Beifall bei der FPÖ.)
Nun ,wie angekündigt, zum Schluss noch zum Thema Straßenbau: Wie ich in Ihrem Lebenslauf auf der Parlamentshomepage eingesehen habe, begann Ihre Karriere, Frau Minister, in Wien Neubau mit der Leitung des Büros der Bezirksvorstehung. Das ist ein Bezirk, der meinem Wissen nach schon seit längerer Zeit in grüner Hand ist. Man merkt es auch – merken in dem Sinne, dass dieser Bezirk nur so vor Umleitungen, Blumenkisten auf der Fahrbahn und irreführenden Einbahnregelungen strotzt, mit dem Ziel, alles zu tun, um den Autoverkehr zu blockieren.
Könnte man den durch die grüne Politik verursachten CO2-Ausstoß im Bezirk messen, dann würde man feststellen, dass dieser um ein Vielfaches höher ist als in einem normal geführten Bezirk, wo auf idealen Verkehrsfluss und damit höhere Luft- und Lebensqualität
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