Es wird ein Imameregister für Funktionsträger, unter anderem Seelsorger, eingeführt. Dadurch soll Transparenz in Bezug auf die Frage geschaffen werden, wer diese Funktion ausübt. Es ist für mich aber wichtig, an dieser Stelle zu erwähnen, dass die Religionsgemeinschaften nicht per se überwacht werden, sondern dass die Informationen von den Religionsgemeinschaften erst auf das ausdrückliche Verlangen des Kultusamtes vorgelegt werden müssen. Die Bekanntgabe von FunktionsträgerInnen ist im Rahmen des Religionsgesetzes ja auch für andere Religionsgemeinschaften vorgesehen. Im konkreten Fall werden somit vor allem bestehende gesetzliche Bestimmungen noch einmal präzisiert, und diese Änderungen dienen wie schon erwähnt der Transparenz und der Übersichtlichkeit.
Wir achten in diesem grundrechtssensiblen Bereich besonders genau auf die Einhaltung der verfassungsrechtlichen Vorgaben. Alle Maßnahmen, die getroffen werden, sind selbstverständlich auch mit der Europäischen Menschrechtskonvention und den Grundrechten konform.
Betreffend die Änderungen im Staatsbürgerschaftsgesetz von 1985 und dem Symbole-Gesetz ist zu sagen, dass auch da die Terrorbekämpfung im Fokus steht. Es wird ein neuer Entziehungsstraftatbestand im Staatsbürgerschaftsgesetz, die Möglichkeit der Entziehung der Doppelstaatsbürgerschaft bei Verurteilung nach Terrorstrafen, eingeführt. Der Anwendungsbereich des Verbotes der Verwendung von Symbolen extremistischer Gruppierungen wird erweitert. Darüber haben wir schon von meiner Vorrednerin gehört. In der Umsetzung des von der Bundesregierung vereinbarten Maßnahmenpaketes werden Maßnahmen zur Prävention gegen die Verbreitung von extremistischem Gedankengut getroffen.
Ich möchte noch einige wesentliche Eckpunkte in diesem Terror-Bekämpfungs-Gesetz nicht unerwähnt lassen, nämlich die gerichtliche Aufsicht über terroristische Straftäter in der Probezeit mit Fallkonferenz und elektronischer Überwachung inklusive der Möglichkeit der Probezeitverlängerung, die Schaffung einer Grundlage für Entlassungskonferenzen und die Verpflichtung des Gerichts, vor einer bedingten Entlassung eines wegen terroristischer Straftaten Verurteilten eine Fallkonferenz unter Beiziehung der Organisationseinheiten des polizeilichen Staatsschutzes sowie der Koordinationsstelle für Extremismusprävention und Deradikalisierung im Straf- und Maßnahmenvollzug einzuberufen.
Durch die bessere und umfassendere Begleitung der Täter und durch die Intensivierung der Zusammenarbeit der Organisationen wird die gerichtliche Aufsicht ausgeweitet und damit bedingt entlassene Straftäter besser kontrolliert und auch betreut. Es ist wirklich zu begrüßen, dass es künftig verstärkt zum Austausch zwischen den verschiedenen Stakeholdern – nämlich den Gerichten, dem Vollzug, der Bewährungshilfe, den Sicherheitsbehörden und den Deradikalisierungseinrichtungen – kommt. Wir haben gestern erfreulicherweise im Justizausschuss gehört, dass die Justiz die entsprechenden Mittel dafür zur Verfügung gestellt bekommen wird.
Abschließend möchte ich noch sagen: Bei Hass und bei Gewalt muss sich eine Demokratie zur Wehr setzen und rechtsstaatliche und menschenrechtskonforme Instrumentarien finden, um die demokratischen Grundwerte der Gesellschaft und ihre Grundfreiheiten zu schützen. Für uns Grüne ist es unabdingbar, dass die wirksame Bekämpfung von Terrorismus mit rechtsstaatlichen Prinzipien und unseren Grund- und Freiheitsrechten einhergeht. Das ist mit den derzeitigen Gesetzesänderungen gelungen. – Danke. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
18.40
Präsident Dr. Peter Raggl: Zu Wort gemeldet ist Bundesrat Dominik Reisinger. – Bitte.
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