Wenn diese also zum Beispiel gegen Coronamaßnahmen demonstrieren, dann sollte die Polizei natürlich nicht sensibel vorgehen, sondern mit aller notwendigen Härte, und wenn sie gar Sympathien für die Identitäre Bewegung – oder wie das jetzt heißt: „Die Österreicher – DO5“ – zeigen, dann muss man noch härter vorgehen. Oder habe ich Sie da missverstanden? Meinen Sie, das gilt für alle? (Beifall bei der FPÖ. – Bundesrätin Grimling: Von Freiräumen haben wir gesprochen! – Bundesrat Reisinger: ... von Freizeittreffen von Jugendlichen! – Rufe bei der SPÖ: Zuhören! Zuhören ...!) – Aha, okay, ja: für Freizeittreffen von Jugendlichen. Okay, also darf ich da mitnehmen: nicht für politische Versammlungen, sondern nur für Freizeittreffen. (Bundesrat Reisinger: Ich habe es präzise formuliert!) Da muss man mit Sensibilität vorgehen – wenn es politische Anliegen sind, noch dazu nicht korrekte, offenbar nicht, sondern nur für Freizeit. Okay, gut, danke. (Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Kehren wir aber zurück zum Paket der Tagesordnungspunkte 12 bis 16. Die Tagesordnung - - (Ruf bei der SPÖ: Ihre Freunde sind nicht betroffen ...! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.) Ja, ja, ja, wir kommen auch noch zu Wien, da habe ich eine schöne Anekdote – eine sehr schöne Anekdote! – für die Sensibilität von Wien. (Ruf bei der SPÖ: Nein, zur Sache, bitte!) Unser Tagesordnungspunkt 16 aber, das Symbole-Gesetz, überschreibt, glaube ich, sehr schön das ganze Paket, das wir hier diskutieren. Statt Handlungen, Taten und Regelungen werden Symbole hineingesetzt: von A bis Z – also von 12 bis 16 – nur Symbole.
Fangen wir zum Beispiel mit dem Strafgesetz an. Was passiert im Strafgesetz? Es gibt eine neue Bestimmung, über die Kollege Schilchegger bereits berichtet hat, eine Bestimmung, die absolut unanwendbar ist, die schon jetzt totes Recht, rein symbolisch, ist.
Wenn jemand einer Terrororganisation angehört, dann kann er mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden. Wenn durch die Terrororganisation etwas passiert, gibt es jetzt schon erheblich höhere Strafdrohungen. Und ganz besonders arg ist: Wenn jemand einen Terroranschlag aus religiösen Gründen begeht, dann ist das ein Erschwerungsgrund. – Das wird einen Terroristen sicher abhalten, einen Selbstmordattentäter, der einen Anschlag begeht, weil es Allah angeordnet hat oder ein anderer Gott – ich will jetzt niemanden diskriminieren! Der wird sich von der Gefahr, in Österreich mit einem Erschwerungsgrund belastet zu sein und daher lebenslänglich statt ich weiß nicht was oder 19 Jahre statt 18 Jahre zu kriegen, abschrecken lassen! Das ist also eine Bestimmung, die an Absurdität und an Symbolhaftigkeit für diese Absurdität nicht zu überbieten ist. (Beifall bei der FPÖ.)
Noch dazu ist sie natürlich rechtsstaatlich in höchstem Maße fragwürdig. Wenn ich ein religiöses Motiv diskriminiere und denjenigen höher bestrafe, dann ist die Frage: Welche anderen Motive sind denn lauterere Motive? Etwa reine Mordlust? – Da gibt es keine Erschwerung. Oder sexuelle Lust wie im Fall Leonie? – Das ist kein Erschwerungsgrund. Da hat man sexuelle Lust, das ist nichts. Wenn ich aber sage, Allah hat es mir eingegeben – dann bin ich ja unter uns gesagt am Rande der Zurechnungsfähigkeit, nach unserem Gefühl –, dann ist es auf einmal ein Erschwerungsgrund. (Beifall bei der FPÖ.)
Weil ich jetzt den Namen Leonie verwendet habe: Das ist auch interessant. Da kehren wir vielleicht zu Wien zurück. Das ist so ein Bereich, das ist allen sogenannten Stakeholdern, also allen, die solche Symbolgesetze verteidigen oder überhaupt konstruieren, sehr, sehr unangenehm. Das will man unter den Tisch kehren, weil man die Maßnahmen, die da erforderlich sind, oder das, was da geschehen müsste, nicht will. Darüber will man nicht sprechen, weder über das Justizversagen noch über das Versagen der Gesetzgebung noch über das Versagen der Exekutive. Das will man nicht. Deswegen muss das unter den Tisch gekehrt werden.
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