ein Problem, aber eine Nichtverlängerung der zweijährigen Frist bei Geräten, die eine Lebenserwartung von zehn bis 20 Jahren haben sollten – vor allem die Haushaltselektronik –, ist unverständlich.
Zum Restrukturierungs- und Insolvenz-Richtlinie-Umsetzungsgesetz: Die Restrukturierung gibt es, das ist ja keine Neuigkeit, diese haben wir in Österreich seit über 20 Jahren. Nur ist die Restrukturierung ein völlig totes Verfahren und wird nicht angewendet, denn eine Firma, die in die Restrukturierung hineingeht, hat keine Gewährleistung, eine Entschuldung zu bekommen, ist aber am Markt tot. Wenn man in die Restrukturierung hineingeht, sind die Kundenbeziehungen im Wesentlichen weg und gestorben, deswegen – wir haben im Ausschuss sogar danach gefragt – gibt es in Österreich nicht mehr als zwei bis fünf Verfahren im Jahr.
Wenn man das Gesetz novelliert, dann hätte man es so machen müssen, dass es auch angenommen wird. Alles, was da gemacht worden ist, verkompliziert das Verfahren. Die Schaffung von vier Gläubigerklassen ist vielleicht gut gemeint, wird aber niemanden dazu bewegen, sich in die Restrukturierung zu begeben. Deshalb werden wir auch dem keine Zustimmung geben. – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der FPÖ.)
19.56
Vizepräsident Günther Novak: Danke. – Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Christine Schwarz-Fuchs. Ich erteile dieses.
Bundesrätin Mag. Christine Schwarz-Fuchs (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Geschätzter Herr Bundesminister! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie meine Vorredner bereits ausgeführt haben, geht es im TOP 19 um die Umsetzung von zwei EU-Richtlinien: die Digitale-Inhalte-Richtlinie und die Warenkauf-Richtlinie. Da schon so viel ausgeführt wurde – Kollegin Kittl hat das ja sehr im Detail getan –, möchte ich dazu nur kurz zwei Punkte erwähnen.
Die EU ist ja der größte Binnenmarkt der Welt, und dieses Potenzial müssen wir für unsere Wirtschaft, für unsere Firmen und für unsere Arbeitsplätze nutzen. Es geht letztendlich auch um den Wettbewerb in Europa, es geht um das Gleichziehen der Richtlinien zur Gewährleistung in ganz Europa.
Zum Punkt der Digitale-Inhalte-Richtlinie, der Anpassung an die digitale Welt: Wir schaffen es mit der Umsetzung dieser Richtlinie erstmals, dass digitale Leistungen und Waren mit digitalen Inhalten ausdrücklich in das Gewährleistungsrecht übernommen werden, und das ist wichtig, richtig und zeitgemäß.
Kurz noch zum Tagesordnungspunkt 20, weil dieser ein sehr wichtiger ist: Mit diesem Gesetzesbeschluss soll mit einer Insolvenzrechtsreform unter anderem eine Verkürzung der Entschuldungsfrist bei Insolvenz von fünf auf drei Jahre ermöglicht werden – coronabedingt nicht nur für Unternehmen, sondern befristet auf die kommenden fünf Jahre auch für Verbraucher.
Darüber hinaus beinhaltet das Paket ein präventives Restrukturierungsverfahren für Unternehmen, das es Schuldnern ermöglichen soll, den Eintritt der Zahlungsunfähigkeit und damit die Insolvenz im Vorfeld zu vermeiden.
Das heißt, es geht in erster Linie darum, Maßnahmen zu finden, damit sich Unternehmen und Private rascher entschulden können.
EU-weit wurde nun dafür gesorgt, dass es ein Verfahren gibt, das vorinsolvenzlich ist. Wenn eine Insolvenz absehbar ist, dann gibt es Möglichkeiten, das Unternehmen zumin-
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