dest etwas unter Schutz zu stellen. Es wird möglich, bereits in dieser Situation Forderungen zu kürzen, schlichtweg um Liquidationen zu vermeiden. Das ist notwendig, da die Coronakrise viele vor wirtschaftliche Herausforderungen gestellt hat. Es geht darum, für Unternehmen, die in Schwierigkeiten geraten sind, Möglichkeiten zu schaffen, dass sie rasch saniert werden können. Wenn sich das nicht ausgeht, dann sollen sie auch rasch geschlossen werden können.
Wenn eine Unternehmerin oder ein Unternehmer im schlimmsten Fall gescheitert ist – und das kann aktuell als Folge der Coronawirtschaftskrise leider so manchen treffen –, so kann er oder sie sich jetzt innerhalb von drei Jahren entschulden und somit mit dieser zweiten Chance neu starten. Das ist sehr wichtig, denn wir brauchen auch in Zukunft Unternehmertum in Österreich. Wir dürfen dies durch die aktuelle Coronakrise nicht allzu lange bremsen. Es ist wichtig, mit dieser Maßnahme dafür zu sorgen, dass Unternehmer, die wegen Corona in eine finanzielle Schieflage geraten sind, rasch eine zweite Chance bekommen und somit wieder Arbeitsplätze schaffen können.
Diese verkürzte Entschuldungsfrist von drei Jahren gilt für die kommenden fünf Jahre, wie bereits erwähnt, auch für private Schuldner, denn auch viele private Verbraucher sind aufgrund von Corona teils unverschuldet in finanzielle Schieflage und Überschuldung geraten, zum Beispiel weil sie arbeitslos geworden sind oder sich in Kurzarbeit befinden und daher monatlich weniger Geld beziehungsweise Einkommen zur Verfügung haben.
Meine geschätzten Damen und Herren! Jeder und jede hat eine zweite Chance verdient, finde ich, deshalb hoffe ich auf breite Zustimmung. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
20.00
Vizepräsident Günther Novak: Danke.
Ich möchte Herrn Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Mückstein, begrüßen. Herzlich willkommen im Plenum! (Beifall bei ÖVP und Grünen sowie bei BundesrätInnen der SPÖ.)
Zu einer Stellungnahme hat sich Frau Bundesministerin Alma Zadić zu Wort gemeldet. – Bitte.
Bundesministerin für Justiz Dr. Alma Zadić, LL.M.: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Bundesräte! Sehr geehrter Herr Kollege! Geschätzte ZuseherInnen! Die Umsetzung dieser Richtlinie und die Reform des Insolvenzrechts kommen eigentlich zur rechten Zeit, kann man sagen, denn wir befinden uns in der Coronakrise, die für viele Personen auch wirtschaftliche Herausforderungen bedeutet, und es kann natürlich sein, dass einige Unternehmerinnen und Unternehmer diese Krise nicht so gut bewältigen konnten.
Zur Krisenbewältigung gehört aber auch immer ein gutes Insolvenzrecht. Dieses zeichnet sich dadurch aus, dass Unternehmen in Schwierigkeiten nach Möglichkeit rasch saniert werden können. Wenn das leider nicht möglich ist, dann geht es auch darum, dass Unternehmen rasch geschlossen werden können. Deswegen steht diese Insolvenzrechtsreform unter dem Motto zweite Chance. Wir haben nämlich ein Restrukturierungsverfahren für Unternehmen eingeführt, das es erleichtert, dass Unternehmer und Unternehmerinnen rasch ihre Unternehmen restrukturieren können, und somit eine zweite Chance für Unternehmen bietet – das Ganze ohne Zustimmung aller Gläubiger. Das ist deswegen entscheidend, weil es ja immer schwierig ist, die Zustimmung aller Gläubiger für einen Restrukturierungsplan zu bekommen. Daher finde ich es sehr gut,
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