BundesratStenographisches Protokoll929. Sitzung, 929. Sitzung des Bundesrates am 15. Juli 2021 / Seite 179

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dass wir in diese Restrukturierungsmöglichkeit diese zweite Chance eingebaut haben, eben dadurch, dass nur die Zustimmung der Mehrheit der Gläubiger notwendig ist.

In den Fällen, in denen es sich nicht ausgeht, geht es darum, dass die Unternehmen schnell geschlossen werden können, und da stellen sich viele Unternehmerinnen und Unternehmer die Frage: Wie geht es dann weiter? Deswegen haben wir auch die Ent­schuldungsfrist von fünf auf drei Jahre heruntergesetzt, und zwar nicht nur für das Unternehmen an sich, sondern auch für die Privaten. Somit haben wir eine Gleich­schaltung sowohl von Unternehmern als auch Privaten, weil es ja sehr oft so ist, dass gerade bei Klein- und Mittelbetrieben die Gesellschafter meistens auch persönlich haf­ten. Und wenn beide nach drei Jahren entschuldet sind, bedeutet das eine zweite Chance, neu zu starten, eine zweite Chance, vielleicht wieder neu zu gründen, wieder unternehmerisch tätig zu werden.

In Gesprächen, die ich in der Vergangenheit mit zahlreichen Start-up-Unternehmern, zahlreichen Jungunternehmern geführt habe, ist mir gesagt worden, dass es gerade jetzt nach der Krise für sie wichtig ist, dass sie sich rasch entschulden können, damit sie auch wieder neu gründen, wieder neu starten können.

Insofern glaube ich, dass wir mit diesem neuen Insolvenzrecht, mit der Ermöglichung einer zweiten Chance die Folgen der Pandemie auch sozialpolitisch etwas abfedern und somit auch diesen wirtschaftlichen Neustart etwas fördern können, sowohl für Unter­nehmer als auch für Private. Ich bitte Sie daher, diesem Vorhaben nicht entgegen­zutre­ten. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen und bei BundesrätInnen der ÖVP.)

20.04

20.04.10


Vizepräsident Günther Novak: Danke, Frau Bundesministerin.

Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung, die über die gegenständlichen Tagesordnungspunkte getrennt erfolgt. – Bitte nehmen Sie Ihre Plätze ein.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2021 betreffend ein Gewährleistungsrichtlinien-Umsetzungsgesetz.

Es liegt hierzu ein Antrag der Bundesräte Karl Bader, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung vor, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich werde bitte von meinem Abstimmungsrecht Gebrauch machen, die Frau Schrift­führe­rin auch.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Hand­zeichen. – Das ist die Stimmengleichheit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit abgelehnt.

Der Beschluss des Bundesrates ist somit nicht zustande gekommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2021 betreffend ein Restrukturierungs- und Insolvenz-Richtlinie-Umsetzungsgesetz.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

 


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