Diese Maßnahme ist natürlich gesellschafts- und wirtschaftspolitisch relevant, da, wenn das Unternehmen gerettet wird, auch Arbeitsplätze gerettet werden; und auch für die Gläubiger, die oft langfristig und jahrelang mit den Unternehmen zusammenarbeiten, ist der Bestand des Unternehmens von Bedeutung, denn wenn eine Insolvenz vermieden werden kann, werden die Forderungen, auch wenn sie etwas gekürzt werden, doch nicht so weit gekürzt wie bei einer Insolvenz.
Wenn aber trotzdem eine Insolvenz im Raum steht, kommt es zur zweiten Maßnahme, die heute geregelt wird: einer schnelle Entschuldung für einen schnellen Wiedereinstieg. Die verkürzte Entschuldungsfrist wird jetzt auch für sogenannte redliche VerbraucherInnen, also Private, gelten. Das ist gut, denn es ist für UnternehmerInnen wie für Private wichtig, aus diesem lähmenden Teufelskreis des Schuldenhabens herauszukommen, um wieder Perspektive und damit Mut und Kraft für das Weiterarbeiten zu erhalten – gerade jetzt, nach vielen schweren Monaten der Coronakrise.
Mit diesen Gesetzesänderungen entfernen wir uns von der unternehmerischen Sichtweise des Scheiterns als Makel und bewegen uns hin in Richtung einer Kultur der zweiten Chance, des Lernens aus Fehlern und des Neuanfangs mit Kraft und Motivation. Geben Sie sich einen Ruck – stimmen Sie mit uns! – Danke. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
19.52
Vizepräsident Günther Novak: Danke. – Der von den Bundesräten Karl Bader, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung eingebrachte Antrag zum Verhandlungsgegenstand, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2021 betreffend ein Gewährleistungsrichtlinien-Umsetzungsgesetz keinen Einspruch zu erheben, ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.
Weiters zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Hübner. – Bitte.
Bundesrat Dr. Johannes Hübner (FPÖ, Wien): Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Ministerin! Zur ersten Materie, dem Verbraucherschutz, hat Kollege Egger von den Sozialdemokraten, glaube ich, ohnehin die wesentlichen Punkte dargelegt. Die Argumente, die gegen die notwendigen Verlängerungen der Gewährleistungsfristen gebracht wurden, sind mir völlig unverständlich. Es wurde auf der einen Seite behauptet, es sei für Österreich ein Wettbewerbsnachteil gegeben, wenn man die Gewährleistungsfristen für langlebige Güter verlängern würde, auf der anderen Seite wird behauptet, jetzt in der Coronakrise könnten wir das den Unternehmen nicht antun. Beide Argumente sind – würde ich fast sagen – Unsinn.
Erstens einmal werden langlebige Konsumgüter in Österreich so gut wie nicht produziert, sondern fast zur Gänze importiert. Betroffen von den Gewährleistungsansprüchen sind im Wesentlichen die Händler, und diese sitzen in Österreich und werden wenig konkurrenziert, weil kaum jemand, um Waschmaschinen einzukaufen, nach Singapur oder Honkong, wo sie erzeugt werden, fährt.
Die zweite Geschichte ist Corona. Da verstehe ich schon überhaupt nicht, wieso der Handel bedroht wird, wenn die Gewährleistungsfristen verlängert werden. Im Gegenteil, die verlängerten Gewährleistungsfristen für langlebige Güter würden den Handel dazu bewegen, beim Einkauf und Vertrieb von Gegenständen sehr wohl auf die Qualität zu schauen und eingebaute Sollbruchstellen aufzufinden. Das würde eine Qualitätsverbesserung und damit auch einen Stopp der Wegwerfgesellschaft bringen.
Das sind also, glaube ich, Dinge, die eine Zustimmung unsererseits nicht möglich machen. Das halbe Jahr Verlängerung der Vermutungsfristen ist okay, das war sicher
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