BundesratStenographisches Protokoll929. Sitzung, 929. Sitzung des Bundesrates am 15. Juli 2021 / Seite 194

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Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu er­heben.

Weiters bringe ich den Bericht des Gesundheitsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das COVID-19-Zweckzuschussgesetz geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antrag­stellung.

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben. Das war mein letzter Bericht vor der Sommerpause.


Vizepräsident Günther Novak: Ja, dann danken wir dafür. (Allgemeiner Beifall.)

Wir gehen in die Debatte ein.

Zur einer ersten Stellungnahme hat sich Bundesminister Wolfgang Mückstein zu Wort gemeldet. Ich erteile ihm das Wort.


21.02.45

Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Dr. Wolfgang Mückstein: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Bundesräte! Sehr geehrte Damen und Herren zu Hause! Ich darf zu TOP 24 kurz Stellung nehmen. Zusammengefasst dient die Novelle der notwendigen Erleichterung des Nachweises einer geringen epidemiologischen Gefahr für Genesene, die nur eine Impfung haben. Derzeit ist es nicht möglich, dass Genesene, die nur eine Impfung erhalten haben, ein EU-konformes Impfzertifikat mit einer Gültigkeit von neun Monaten bekommen. Dafür fehlt die Möglichkeit, Daten von Genesenen mit den Daten von Impfungen zu verschneiden und damit den betroffenen Personen ein passendes Impf­zertifikat für den grünen Pass auszustellen. Sie bekommen also derzeit in Österreich nur ein Zertifikat mit einer Gültigkeit von drei Monaten. Das ist nicht nur innerhalb von Österreich problematisch, sondern auch für Reisen in das EU-Ausland, da viele EU-Mitgliedstaaten in diesem Zusammenhang unterschiedliche Regelungen haben.

Die Novelle würde aktuell für rund 650 000 Personen, die von dieser Veränderung be­troffen wären, eine deutliche Erleichterung darstellen. Da es sich allerdings, wie wir alle wissen, um besonders sensible Gesundheitsdaten handelt, wurde die datenschonendste und eingriffsschwächste Möglichkeit gewählt, um die technische Umsetzung zu ermög­lichen. Die Speicherung der übermittelten Daten durch die Elga GmbH soll ausdrücklich nicht im zentralen Impfregister erfolgen, womit die Datenminimierung bestmöglich ge­wahrt bleibt.

Die Novelle ermöglicht, dass den Betroffenen Impfzertifikate für den grünen Pass und zum Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr ausgestellt werden. Ich hoffe, dass der Antrag Ihre Zustimmung findet und bedanke mich herzlich. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

21.04


Vizepräsident Günther Novak: Danke, Herr Bundesminister, für die Stellungnahme.

Zu Wort gemeldet ist Kollege Bundesrat Christoph Steiner. Ich erteile ihm das Wort.


21.04.50

Bundesrat Christoph Steiner (FPÖ, Tirol): Ja, eigentlich ist es ja wirklich schon fast so; jeder kennt den Spruch: Und täglich grüßt das Murmeltier. Ich wandle ihn ein bisschen


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