BundesratStenographisches Protokoll929. Sitzung, 929. Sitzung des Bundesrates am 15. Juli 2021 / Seite 198

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möglich ist, und zum anderen das Impfen, auf das viele von uns gewartet haben, dass die Impfung endlich da ist. Jetzt sind wir so weit, jetzt haben wir ausreichend Impfstoffe im Land. Wir haben auch alle Rahmenbedingungen geschaffen, die Länder haben die Rahmenbedingungen dafür geschaffen, dass wir die Impfstoffe, die nach Österreich kommen, ganz rasch verimpfen können.

Mit der vorliegenden Novelle des Zweckzuschussgesetzes und des Epidemiegesetzes schaffen wir heute die Rahmenbedingungen dafür, dass das Testen und das Impfen auch weiterhin so niederschwellig und einfach in Österreich möglich sind, indem wir zum Beispiel die Aufwandsentschädigungen für die Mitarbeit in den Teststraßen, in den Impfstraßen für alle steuerfrei und abgabenfrei machen.

Die finanzielle Entschädigung ist das eine. Das andere ist wirklich der persönliche Ein­satz, den wir alle erlebt haben, wenn wir in solche Teststraßen gegangen sind, als Leute die Ärmel hochgekrempelt haben, angepackt haben, geholfen haben. Bei mir daheim ist das Veranstaltungszentrum, wo normalerweise geheiratet wird, temporär in eine Test­straße umfunktioniert worden. Dort wurden 700 bis 900 Leute innerhalb von wenigen Stunden getestet. Das wurde von unserer Gemeindeärztin angeführt, und ganz viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben ehrenamtlich angepackt und mitgeholfen. Ihnen allen, glaube ich, können wir wirklich ein großes Dankeschön sagen. (Beifall bei der ÖVP, bei BundesrätInnen der Grünen sowie des Bundesrates Arlamovsky.)

Ich möchte an dieses Danke aber auch eine Bitte anschließen, denn die Instrumente, die wir im Kampf gegen diese Pandemie haben, sind nur so wirksam, wie wir sie auch nutzen. Darum ist es auf der einen Seite, glaube ich, ganz wichtig, dass wir weiterhin testen gehen. Auf der anderen Seite sage ich aber auch – und das sage ich jetzt als Vertreterin einer jüngeren Generation, weil wir derzeit sehen, dass über 70 Prozent der Infektionen die unter 35-Jährigen betreffen –: Nützt die Angebote! Informiert euch! Be­sprecht das mit eurem Hausarzt und lasst euch impfen! Ich glaube, dann können wir uns wirklich auf den Sommer freuen, wir können aber auch zuversichtlich in den Herbst schauen (Bundesrat Steiner: Ach so?), und in einem Jahr können wir hoffentlich im Rückblick sagen, dass wir diese Pandemie gemeinsam überwunden haben. (Bundesrat Steiner: Das hast du letztes Jahr auch schon gesagt! Das hast du letztes Jahr auch schon gesagt!)

In diesem Sinne: Einen schönen Sommer! Genießen wir ihn – am besten, glaube ich, in Österreich! – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei BundesrätInnen der Grünen.)

21.18


Vizepräsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Ingo Appé. Ich erteile ihm dieses.


21.18.39

Bundesrat Ingo Appé (SPÖ, Kärnten): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Betreffend das Bundes­gesetz, mit dem das Epidemiegesetz 1950 und das COVID-19-Maßnahmengesetz ge­ändert werden, haben meine Vorredner den Inhalt schon ausführlich erörtert.

Eigentlich hätte meine Rede heute damit begonnen, dass es gut ist, dass diese Novelle nun durchgeführt wird. Inhaltlich hat der Herr Bundesminister mir eigentlich schon alles vom Blatt gelesen, was das Ganze für mich etwas einfacher gestaltet. Trotzdem war die Vorbereitung auf diesen Tagesordnungspunkt heute hochinteressant, denn die Realität schaut schon wieder anders aus. Die Chronologie des Tages war spannend, und des­wegen ist der Herr Bundesminister auch schon unterwegs zur „ZIB 2“.

 


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