Geldstrafen sind nur dann wirksam, wenn sie auch im Geldbörserl wehtun. (Beifall bei der SPÖ.)
Ein Auszug aus der Stellungnahme der Arbeiterkammer zum Ministerialentwurf von Frau Dipl.-Ing. Maria Burgstaller: „Die Mitgliedstaaten berichten der Europäischen Kommission regelmäßig über die Anwendung der“ Holzhandelsverordnung. „Gemäß dem Bericht für den Zeitraum März 2017 bis Februar 2019 wurden in Österreich lediglich 29 Kontrollen von eingeführtem Holz durchgeführt, dies bei insgesamt 7.000 einführenden“ Marktteilnehmerinnen und Marktteilnehmern. „Die durchgeführten Kontrollen beschränkten sich auf die Überprüfung von Unterlagen, es fand keine Überprüfung von Erzeugnissen vor Ort statt. Kein/e einzige/r kontrollierte/r MarktteilnehmerIn erfüllte die durch die“ Verordnung „auferlegten Sorgfaltspflichten vollständig. Es ist davon auszugehen, dass die bisherigen Regelungen das Ziel verfehlen, illegalen Holzhandel in der EU hintanzuhalten.“
Die Arbeiterkammer „begrüßt sämtliche Regelungen, die einen effizienten Vollzug des HolzHÜG und insbesondere eine bessere Kontrolltätigkeit der Behörden ermöglichen.“ Die Arbeiterkammer „fordert, die Voraussetzung dafür zu schaffen, dass die zuständigen Behörden ihren Kontrollaufgaben gemäß Art 10 EUTR nachkommen können und insbesondere die finanziellen, technischen und personellen Ressourcen bereitzustellen,“ um die Kontrollen gemäß dem Gesetz durchzuführen. Insbesondere die „Stichproben und Vor-Ort-Überprüfungen“ werden hierbei „explizit hervorgehoben“.
Abschließend können wir zusammenfassen, dass die Erhöhung der Strafen, die Einführung der Mindeststrafe und der Kontrollen zu begrüßen sind. Ich hoffe, dass diesen Worten auch entsprechende Taten folgen und die Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. Wir stimmen diesem Antrag zu. – Schönen Sommer. (Beifall bei der SPÖ sowie bei BundesrätInnen von ÖVP, FPÖ und Grünen.)
21.36
Vizepräsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Zu einer Stellungnahme zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesministerin Elisabeth Köstinger. – Bitte sehr.
Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus Elisabeth Köstinger: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Damen und Herren Bundesräte! Mit der Novelle des Holzhandelsüberwachungsgesetzes schaffen wir nicht nur die Verordnungsermächtigung zur Umsetzung der Richtlinie RED II der Europäischen Union, sondern wir verstärken vor allem auch die Bekämpfung des illegalen Holzeinschlags, vor allem wenn es um Importe aus Drittstaaten geht.
Wir setzen dabei massiv bei den Strafen an. Die Strafen werden mindestens verdreifacht, entsprechend der Tatbegehung, und wir schaffen diesmal auch den Grundsatz des Verwaltungsstrafrechts Beraten statt strafen ab. Dieser kommt mit der Novelle des Holzhandelsüberwachungsgesetzes nicht mehr zum Einsatz. Wir verstärken auch die Mitwirkung des Zollamtes im Vollzug und steigern damit auch die Effizienz der Kontrollen. Dadurch sind zielgerichtete Kontrollen auch unmittelbar nach der Einfuhr möglich, was bisher nicht der Fall war. Wir haben im Jahr 2020 bereits das Personal des Bundesamts für Wald aufgestockt und damit mehr Kontrollen ermöglicht. Herr Bundesrat Edi Köck hat bereits ausgeführt, wie wichtig es ist, speziell in dem Bereich der illegalen Holzeinfuhr wirklich sehr massiv vorzugehen.
Geschätzte Damen und Herren Bundesräte, ich freue mich sehr über eine breite Zustimmung, darf an dieser Stelle auch ein herzliches Dankeschön für die gute Zusammenarbeit sagen und Ihnen allen einen schönen Sommer wünschen. (Allgemeiner Beifall.)
21.38
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