Vizepräsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Vielen Dank.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Wir gelangen zur Abstimmung. – Bitte nehmen Sie Ihre Plätze ein.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
Die Tagesordnung ist erschöpft.
Vizepräsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Es liegt mir das schriftliche Verlangen von fünf Mitgliedern des Bundesrates vor, das Amtliche Protokoll hinsichtlich der Tagesordnungspunkte 24 und 25 zu verlesen, damit dieser Teil des Amtlichen Protokolls mit Schluss der Sitzung als genehmigt gilt.
Ich werde daher so vorgehen und verlese nunmehr diesen Teil des Amtlichen Protokolls:
„Tagesordnungspunkt 24 und Tagesordnungspunkt 25:
Die Bundesräte Christoph Steiner, Kolleginnen und Kollegen bringen zu TOP 24 den Entschließungsantrag Beilage 24/1 EA ein.
Abstimmungen:
TO-Punkt 24:
Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird mit Stimmenmehrheit angenommen.
Der Entschließungsantrag Beilage 24/1 EA wird abgelehnt.
TO-Punkt 25:
Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird mit Stimmenmehrheit angenommen.“
*****
Erheben sich Einwendungen gegen die Fassung oder den Inhalt dieses Teils des Amtlichen Protokolls? – Das ist nicht der Fall.
Das Amtliche Protokoll gilt daher hinsichtlich der Tagesordnungspunkte 24 und 25 gemäß § 64 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates mit Schluss dieser Sitzung als genehmigt.
Einlauf und Zuweisungen
Vizepräsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Ich gebe noch bekannt, dass seit der letzten beziehungsweise in der heutigen Sitzung insgesamt zwei Anfragen, 3901/J-BR/2021 bis 3902/J-BR/2021, eingebracht wurden.
Eingelangt ist der Entschließungsantrag 305/A(E)-BR/2021 der Bundesräte Dominik Reisinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ausstattung von Gebäuden der Polizei
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