Was sind die Hauptgesichtspunkte dieses Gesetzentwurfes? – In der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette bestehen oft erhebliche, wirklich erhebliche Ungleichgewichte in Bezug auf die Verhandlungsmacht von Lieferanten und Käufern von Agrar- und Lebensmittelerzeugnissen. Durch die Richtlinie sollen Lieferanten, welche oft kleine und mittlere Betriebe sind, in der Lebensmittelkette gestärkt werden. Im vertikalen Verhältnis können ungleiche Machtverhältnisse für die Akzeptanz von Vertragsklauseln durch einen Vertragspartner ausschlaggebend sein. Es ist einfach wichtig, wie das geregelt ist. Marktmächtigere Unternehmen können in der Lage sein, Konditionen zu bestimmen, die nachteilig für schwächere Geschäftspartner sind. Einzelne Produkte oder Produktgruppen können aus dem Sortiment des Handels genommen werden. Letztlich könnte das zum Ausscheiden von bäuerlichen Betrieben aus dem Markt führen und eine höhere Konzentration bewirken, die langfristig für den Wettbewerb schädlich sein könnte.
Ein wichtiger Punkt ist eine Maßnahme, die dem sogenannten Feareffect entgegenwirkt, also der Angst, Klagen einzubringen, weil befürchtet wird, dass man ausgelistet wird. Das ist die sogenannte Beschwerdestelle. Diese ist notwendig – wir brauchen dafür eine zusätzliche Behörde, Kollegin Kahofer! Dort ist es nämlich möglich, das anonym und vertraulich einzubringen. Dort wird auch im Vorfeld analysiert, welche rechtlichen Anknüpfungspunkte vorliegen. Das ist sozusagen ein niederschwelliger, unbürokratischer Zugang, der wichtig ist.
Die Richtlinie verbietet bestimmte Handelspraktiken und enthält auch eine Liste von unter allen Umständen verbotenen Handelspraktiken in den Beziehungen zwischen Käufern und Lieferanten. Auch bestimmte, in der Praxis relevante Praktiken sind umfasst, zum Beispiel das Fordern von Rabatten, Sonderkonditionen, besonderen Ausstattungen, Rücknahmeverpflichtungen oder Haftungsübernahmen.
Der Fokus auf den niedrigsten Preis für den Endkonsumenten führt mittel- und langfristig dazu, dass die erste Stufe der Lieferkette, nämlich die Produzenten, also die Bäuerinnen und Bauern, massiv unter Druck gesetzt werden und letztlich viele Marktteilnehmer, insbesondere kleinere, aus dem Markt ausscheiden, was zu Arbeitsplatzverlusten führt, die Produktvielfalt verringert und die Marktkonzentration automatisch erhöht. Und das ist eben das Gegenteil der Zielsetzung des Wettbewerbsrechts, schadet langfristig den KonsumentInnen und geht zulasten von Arbeitsplätzen, von Resilienz und Vielfalt.
Die Konsumentenwohlfahrt darf nicht nur die Preise für Konsumenten im Fokus haben, sondern sie muss auch auf langfristige Auswirkungen wie insbesondere Qualität, Innovation und Vielfalt abgestellt werden. Das ist wirklich wichtig.
Noch einmal zusammengefasst: Basierend auf einer EU-Richtlinie werden unlautere Handelspraktiken für den Verkauf von Agrar- und Lebensmittelerzeugnissen verboten. Bäuerinnen und Bauern verdienen faire Preise und faire Handelsbedingungen für ihre Erzeugnisse. In ungleichen Machtverhältnissen ist es eben notwendig, klare gesetzliche Regelungen dafür zu schaffen. Das betrifft nicht nur den Lebensmitteleinzelhandel, es betrifft auch die verarbeitende Industrie, und das gar nicht so wenig.
Ich freue mich sehr, dass nun ein Gesetz vorliegt, das auch die Direktvermarktung der Bäuerinnen und Bauern absichert, denn die bisher üblichen Einschränkungen der Direktvermarktung verhindern auch wieder Innovation, Weiterentwicklung und Unabhängigkeit der bäuerlichen Betriebe, sozusagen auch ein zweites Standbein.
Mit dem Verbot dieser Praxis wird sich nun beispielsweise in den Verträgen mit den Molkereien oder anderen verarbeitenden Betrieben einiges ändern. Es freut mich auch, dass es den Grünen in den Verhandlungen gelungen ist, dass zwei Hauptforderungen der IG-Milch, die den bäuerlichen Betrieben mehr Unabhängigkeit verschaffen will und bereits vor 15 Jahren auf die marktbeherrschende Stellung der Molkereien aufmerksam machte, in das Gesetz eingearbeitet worden sind. Noch immer schreiben Molkereien
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