BundesratStenographisches Protokoll936. Sitzung, 936. Sitzung des Bundesrates am 22. Dezember 2021 / Seite 45

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den zuliefernden Genossenschaftsmitgliedern vor, wie viel ihrer Milch sie direkt vermark­ten dürfen oder verbieten die Direktvermarktung überhaupt. Auch aus weiteren Bran­chen sind ähnliche Entwicklungen bekannt.

Konkret wurden im Gesetz den Regelungen, was EU-rechtlich zu verbieten ist, zwei weitere entscheidende Punkte hinzugefügt: Die Direktvermarktung darf nicht unange­messen eingeschränkt werden, und Direktvermarkter dürfen nicht aus unsachlichen Gründen in Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung benachteiligt werden. Auch dieses Szenario kennen wir bisher zur Genüge. Das Faire-Wettbewerbsbedingungen-Gesetz – so würde ich es nennen – ist ein großer Erfolg für die bäuerlichen Betriebe, deren Position und Unabhängigkeit gegenüber Handel und verarbeitender Industrie nun eindeutig gestärkt wird.

Abschließend noch ein paar Worte zur Einigung der nationalen Ausgestaltung der GAP-Mittel, der Agrarfördergelder, die heute gemeinsam von Ministerin Köstinger und unserer Agrarsprecherin Olga Voglauer präsentiert wird. Es war so etwas wie eine doppelte Premiere: Für die Grünen war es das erste Mal, die GAP zu verhandeln, und ich glaube, für das Landwirtschaftsministerium war es das erste Mal, das mit einer anderen Partei zu verhandeln. Die Verhandlungen haben sich ausgezahlt: Sie haben sich für die kleine­ren und bäuerlichen Betriebe und für die Biobetriebe ausgezahlt.

Es wird in Österreich – und das ist wirklich historisch – erstmals eine Förderobergrenze geben: Bei 100 000 Euro ist Schluss. Es werden die ersten 20 Hektar deutlich höher gefördert, und es ist gelungen, die Förderungen für die Biobetriebe in den Verhandlun­gen nochmals deutlich zu erhöhen.

Mit dem Gesetz gegen unlautere Handelspraktiken und mit der GAP-Einigung im eben beschriebenen Sinne ist heute ein guter Tag für die bäuerliche Landwirtschaft und für die ökologische Landwirtschaft. – Danke. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

11.20


Vizepräsident Günther Novak: Abschließend zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundes­ministerin Dr. Magarete Schramböck. Ich erteile ihr das Wort.


11.20.19

Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Dr. Margarete Schramböck: Werter Bundesrat! Heute bei diesen Verhandlungspunkten geht es um mehrere Themenbereiche, die allesamt wichtig sind, die Unterschiedlichstes abdecken, Folgendes aber ist zentral: den Standort zu sichern, die Unternehmen zu sichern, die Arbeitsplätze der Zukunft zu sichern und damit heute die Pandemie zu bekämpfen. Ne­ben dem Impfen, das ganz wesentlich ist, mit dem jeder und jede wirklich einen Beitrag leisten kann, ist auch das Testen wesentlich. Die Betriebe haben gezeigt, dass sie diese Maßnahme, die wir gesetzt haben, auch intensiv nutzen. Die Maßnahme, die Betriebe dabei zu unterstützen, sehr einfach und bequem für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Tests in den eigenen Räumlichkeiten anzubieten, geht vom Wirtschaftsministerium aus.

Nun gehen wir noch einen Schritt darüber hinaus, indem es nicht mehr notwendig ist, PCR-Tests vor Ort im Betrieb selbst zu machen, sondern das auch außerhalb möglich ist. Ich erwarte mir dadurch wieder sehr viele Initiativen von Unternehmen, die diese Chance ergreifen und diese Förderung nutzen, um ihren Kunden, ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und jenen, die in den Ortschaften leben, in denen sie angesiedelt sind, noch mehr PCR-Tests anzubieten. (Bundesrat Spanring: ...! Das gibt’s gar nicht! ... gibt’s gar nicht!)

Ganz wichtig ist dabei, dass wir den Betrag von 10 Euro auf 15 Euro anheben. Die 15 Euro decken die erhöhten Kosten der PCR-Tests ab, und mit dieser Unterstützung erwarte ich mir auch, dass die Unternehmen weitere Schritte setzen. Danke für Ihre Un­terstützung für diese Erweiterung und die Verlängerung des betrieblichen Testens!

 


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