BundesratStenographisches Protokoll936. Sitzung, 936. Sitzung des Bundesrates am 22. Dezember 2021 / Seite 54

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irgendwelchen Gründen nicht sein; aber auch die völlig wirkungslosen Zusperraktionen können es nicht sein.

Auch wenn man Pseudofachausdrücke aus dem Englischen einführt und nicht mehr zu­sperrt, sondern downlockt, nicht mehr verstärkt, sondern boostert, keine Heimarbeit mehr macht, sondern Homeoffice, und keine Heimschule, sondern Homeschooling, ist damit kein wissenschaftliches, tragfähiges Gebäude errichtet, sondern es wird, um es vielleicht im Regierungsstil verständlicher zu machen, nur ständig more of the same.

England, übrigens – weil es heute heißt: Katastrophe! –, hat gar nichts gemacht. Dort gibt es keinen Lockdown, die Nachtgastronomie ist bis 5 Uhr in der Früh offen. Dort gibt es nur die Empfehlung, eine Maske zu tragen, und die Empfehlung, Abstand zu halten. Auch in London herrscht kein Lockdown, um das schöne Fachwort noch einmal zu ver­wenden, sondern man hat Militärangehörige zur Verstärkung des Gesundheitsdienstes beigezogen. (Zwischenruf bei der SPÖ.) Die Dinge, die wir tun, macht man also auch im Auge des Orkans nicht, weil man dort zumindest seit Juni 2021, als dieser Freedomday gefeiert und die Maßnahmen aufgehoben wurden, erkannt hat, dass diese Maßnahmen schlicht und einfach nichts bringen. (Beifall bei der FPÖ.)

Deswegen bitten wir um Verständnis dafür – dass wir Unterstützung bekommen, schlie­ße ich bei dem bisherigen Verhalten ohnehin aus –, dass wir einer weiteren – unter An­führungszeichen – „unendlichen“ Verlängerung dieser Maßnahmen durch eine jeweils sechsmonatige Perpetuierung der Fristen sicher nicht zustimmen werden. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

11.55


Vizepräsident Günther Novak: Ich darf Frau Bundesministerin für Justiz Dr. Alma Zadić bei uns im Plenum begrüßen. (Allgemeiner Beifall.)

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Florian Krumböck. Ich erteile ihm das Wort.


11.56.11

Bundesrat Florian Krumböck, BA (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsi­dent! Geschätzte Frau Ministerin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen im Bundesrat! Corona prägt die Debatte und die Gesetzgebung im Hohen Haus. Für mich ist es daher keine Überraschung, dass sich meine erste Rede im Bundesrat auch mit Corona bezie­hungsweise mit der Frage, wie wir mit der Pandemie umgehen und leben, beschäftigt. Ich versuche – anders als (in Richtung Bundesrat Hübner) der Kollege, der gerade wie­der bei der kreativen Auslegung der Tagesordnung und der Inhalte war –, mich dabei auch an die Sache zu halten.

Der vor uns liegende Beschluss des Nationalrates hat dazu vier Punkte zum Inhalt: Die Bundesregierung kann ihre Beschlüsse via Videokonferenz fassen. Gemeinderäte, Stadtsenate, Gemeindevorstände und die Ausschüsse in den über 2 000 Gemeinden im Land können ihre Arbeit via Videokonferenzen und via Umlaufbeschlüsse fortsetzen. Die Verwaltung und die Verwaltungsgerichtsbarkeit können diese Möglichkeit nutzen, und auch bei Vergabeverfahren kann man auf den technologischen Stand von heute zurück­greifen. Wir ermöglichen damit den wichtigsten Organen unseres Staates, auf dem glei­chen Niveau arbeiten zu können, wie wir das auch in unserer alltäglichen Arbeit von vor der Pandemie gewohnt sind.

Manche könnten ja meinen, dass das selbstverständlich sein muss, geschätzte Damen und Herren! Meine Erfahrung in der Kommunalpolitik  und die habe ich mit der erst zweiten Sitzung im Bundesrat  zeigt, dass das nicht so ist. Ein Beispiel aus meiner Heimatstadt Sankt Pölten: Dort hat es mehrere Jahre an persönlichem Einsatz gekostet,


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