Beschluss des Nationalrates vom 16. Dezember 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das Verwaltungsrechtliche COVID-19-Begleitgesetz und das COVID-19 Begleitgesetz Vergabe geändert werden (2093/A und 1222 d.B. sowie 10816/BR d.B.)
Vizepräsident Günther Novak: Wir gelangen nun zum 5. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Sebastian Kolland. – Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatter Sebastian Kolland: Herr Präsident! Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom 16. Dezember 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das Verwaltungsrechtliche COVID-19-Begleitgesetz und das COVID-19 Begleitgesetz Vergabe geändert werden.
Die Unterlagen liegen Ihnen in schriftlicher Form vor.
Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmenmehrheit den Antrag, erstens, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, und zweites, dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 44 Abs. 2 B‑VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Vizepräsident Günther Novak: Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dr. Johannes Hübner. Ich erteile ihm das Wort.
Bundesrat Dr. Johannes Hübner (FPÖ, Wien): Herr Präsident! Liebe Kollegen! Frau Minister! Ich kann dort fortsetzen, wo ich aufgehört habe, da wir im gleichen Themenbereich sind. Es geht jetzt formal um die Verlängerung von diversen Fristen für Covid-19-Sonderbestimmungen, im Wesentlichen um ein halbes Jahr, vom 31.12. dieses Jahres bis zum 30.6.2022. Wir werden dem nicht zustimmen – nicht weil Fristverlängerungen generell schlecht sind, sondern weil sie der Einstieg dahin gehend sind, die bisherige, unserer Ansicht nach völlig verfehlte, unverhältnismäßige, die Menschen belastende, die Wirtschaft störende bis zerstörende Politik fortzusetzen.
Wir sind der Ansicht, dass wir aus dieser Politik aussteigen müssen, und wir müssen die Regierung dazu bringen, sich dieser Ansicht anzuschließen. Dazu müssen wir auch die Abgeordneten davon überzeugen, sich noch einmal mit dem Thema auseinanderzusetzen. Die Frau Minister meint, unser letzter Antrag, der abgelehnt wurde, wäre ein rechtliches Nullum, sie meint, das komme sowieso nicht. – Ich verstehe dann nicht, warum einem Antrag, der etwas festschreibt, was sowieso nicht kommt, nicht zugestimmt wird. Dann kann man ja das, was man eh nicht will, auch gesetzlich verankern. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf bei der ÖVP.) Aber gut, es hat jeder seine Auftraggeber und seine Dinge, denen er nachfolgen will.
Zur Frage der Gesamtsituation, in der wir sind – (in Richtung Bundesministerin Zadić) die Frau Minister ist dafür nicht zuständig, andere Kollegen haben das gemacht –: Wir haben vor Kurzem erst Einreisebeschränkungen und Quarantänepflichtbestimmungen gegenüber Ländern mit den höchsten Impfquoten in Europa erlassen, nämlich dem Impfweltmeister Norwegen, der bei einer Quote von über 85 Prozent liegt, und Großbritannien, das auch bei 81 Prozent liegt. Wir haben da jetzt Quarantäneeinreisebeschränkungen erlassen, viele Länder lassen Flieger aus diesen Ländern überhaupt nicht mehr landen, lassen Personen aus diesen Ländern nicht mehr einreisen. Das zeigt, das, was wir da tun – die Leute mit aller Gewalt impfen, impfen, Impfen als Zukunft –, kann es aus
HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite