getroffen werden kann. Es gibt auch die Bestimmung, dass kein wirtschaftlicher Nutzen daraus gezogen werden darf, auch ein Werbeverbot wird ausgesprochen.
Frau Kollegin Eder-Gitschthaler hat sehr viele Hoffnungen und Wünsche geäußert. Ich möchte es anders formulieren: Für mich sind es nicht Hoffnungen und Wünsche, sondern ich gehe davon aus, dass diese Bestimmungen dann auch so umgesetzt werden, wie sie beschlossen werden (Beifall bei der SPÖ), denn sonst würden wir sie nicht beschließen. Wenn ich nur Hoffnungen und Wünsche hätte, wäre mir das zu vage, da würde ich das nie beschließen. Dann wäre die Wahrscheinlichkeit, dass so etwas passieren könnte, was wir nicht wollen – dass auf Menschen Druck ausgeübt wird –, zu hoch, dann könnte man es gar nicht mit gutem Gewissen beschließen. Da müssen wir sichergehen können.
Deshalb fordere ich Sie auch auf, Frau Ministerin, dieses Gesetz wirklich genauestens zu begleiten und zu evaluieren und beim leisesten Missbrauchsverdacht schon wieder tätig zu werden. Dann müssen wir uns sofort wieder zusammensetzen und eine missbrauchsfestere Lösung erarbeiten. Es sieht danach aus, dass an wirklich vieles gedacht wurde. Ein Restrisiko besteht aber immer, wir können nie hundertprozentig vorhersehen, wie Gesetze in der Praxis angewandt werden. Das heißt, da müssen wir laufend genau hinschauen und, wie gesagt, beim ersten Verdachtsfall schon tätig werden, denn da geht es um Menschenleben, das höchste Gut überhaupt.
Natürlich müssen die Rahmenbedingungen verbessert werden. Die palliativmedizinische Versorgung muss mit Sicherheit flächendeckend gewährleistet sein, und die Situation in der Pflege muss dringend verbessert werden, damit sich niemand veranlasst fühlt, aus dem Leben zu scheiden, nur weil er oder sie sich als Belastung empfindet. Das wäre menschlich eine Katastrophe, und das könnten wir nicht hinnehmen.
In diesem Sinne: Ja, diesem Gesetz ist zuzustimmen, weil wirklich an sehr vieles gedacht wurde, aber es ist laufend zu beobachten, und beim ersten Anlassfall müssen wir sofort wieder tätig werden. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei SPÖ und Grünen sowie bei BundesrätInnen der ÖVP.)
12.35
Vizepräsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger. Ich erteile ihr dieses.
Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne, Oberösterreich): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Wie wollen wir leben? – Mit dieser Frage setzen wir uns täglich auseinander, indem wir unseren Alltag gestalten und Pläne für die Zukunft schmieden. Wofür aber kein Platz ist, ist die Auseinandersetzung mit dem Tod, wenn wir nicht gerade dazu gezwungen werden. Es ist auch nicht opportun, sich mit der Vergänglichkeit des Lebens zu befassen.
Umso größer und umso bedeutender ist die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes, in deren Folge wir heute das Sterbeverfügungsgesetz und die Änderungen im Strafgesetzbuch und im Suchtmittelgesetz beschließen werden. Ich kann mich nur meinen VorrednerInnen anschließen und Danke sagen, auch an Herrn Spanring, für die vielen Aspekte, die in den vorangegangenen Reden schon aufgezeigt worden sind. Ich glaube, es fällt keinem von uns heute leicht, einfach hier die Hand zu heben und zu sagen: Ja, jetzt haben wir ein Gesetz! – Man muss also schon sehen, dass eine sehr, sehr intensive Auseinandersetzung stattgefunden hat, dass mit betroffenen Personen in Dialog getreten worden ist und es natürlich ganz viele verschiedene Zugänge zu diesem Bereich gibt.
Ich möchte es noch einmal grob zusammenfassen: Grob zusammengefasst sagt nämlich der VfGH, dass das Recht auf Selbstbestimmung sowohl das Recht auf die Gestaltung
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