BundesratStenographisches Protokoll936. Sitzung, 936. Sitzung des Bundesrates am 22. Dezember 2021 / Seite 68

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Zum Rahmen der Regierungsvorlage haben ja die Vorredner schon Stellung genommen. Das vorliegende Sterbeverfügungsgesetz birgt aber dennoch einige Unsicherheiten, auf die ich hinweisen möchte.

Wir dürfen, denke ich, in diesem Zusammenhang nie vergessen, dass jedes einzelne Leben wertvoll ist, dass der Tod und das Sterben immer in Verbindung mit Heil und Würde stehen müssen. Menschenwürde darf nie durch Alter, Aussehen, Leistungsfä­higkeit, Gesundheitszustand oder andere Kriterien eingegrenzt oder reduziert werden. Durch die getroffene Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes besteht mitunter die Gefahr, dass Druck auf Betroffene, insbesondere auf Ältere, ausgeübt wird, zum Beispiel aus wirtschaftlichen Gründen. Es darf nicht dazu kommen, dass Hochbetagte im Le­bensfinale unter Rechtfertigungsdruck kommen, weil sie möglicherweise als Last für die Gesellschaft gesehen werden könnten. Daher steht für mich auch ganz klar fest: In un­serer Gesellschaft muss es selbstverständlich sein, dass für alle Menschen weiterhin trotz Alter, Krankheit, Demenz oder Behinderung beste medizinische Therapien und Be­gleitung gewährleistet sind, ohne dass man sich rechtfertigen muss. Es darf nie zu einer Unterteilung in wertes und unwertes Leben kommen. Das lehrt uns auch ein Blick in die Geschichtsbücher.

Ich bin davon überzeugt, dass wir als Gesellschaft weiterhin alles im Sinne der Devise von Kardinal Franz König tun müssen – Kollegin Eder-Gitschthaler hat das Zitat bereits erwähnt, aber weil es so wichtig ist, möchte ich es wiederholen. Er hat formuliert: „Der Mensch soll nicht durch die Hand eines Menschen sterben, sondern an der Hand eines Menschen.“ – Das sollte für uns als Gesellschaft das oberste Ziel sein und bleiben. Dazu trägt vor allem die Hospiz- und Palliativbewegung schon jetzt einen Löwenanteil bei, oft abseits öffentlicher Aufmerksamkeit, im Hintergrund, aber mit großem Herz und Engage­ment.

Hospiz- und Palliativversorgung stehen für ein würdevolles und lebenswertes Leben bis zum Lebensende durch aktive und umfassende Betreuung. Oder anders gesagt: Die Hospiz- und Palliativversorgung begleitet am Lebensende bestmöglich und ermöglicht ein Sterben in Würde.

Die Landesvorsitzende der Hospiz Oberösterreich, Dr.in Christina Grebe, hat mir die Mo­tive vieler Menschen folgendermaßen geschildert, sie sagte:

Die allermeisten Menschen, die den Wunsch haben, zu sterben, sagen nicht kategorisch: Ich will nicht mehr leben. Wenn sie das sagen, meinen sie meistens: Ich will so nicht mehr leben!, weil sie schwer unheilbar krank sind und große Leiden ertragen müssen.

Da kommt aber eben der Hospiz- und Palliativbewegung große Bedeutung zu. Sie lindert Leiden, begleitet Betroffene und auch Angehörige und leistet einen unschätzbaren Dienst an der Gesellschaft, wie gesagt, oft im Hintergrund, dafür aber umso wertvoller.

So schwierig, sensibel und heikel die notwendige Neuregelung des assistierten Suizides auch ist, so positiv ist die damit verbundene Zusage zu bewerten, in den nächsten drei Jahren 108 Millionen Euro in den Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung zu inves­tieren, um somit zu einer möglichst flächendeckenden und auch niederschwelligen Ver­sorgung zu kommen.

In Oberösterreich, in meinem Heimatbundesland, werden in den kommenden Jahren bis zu 42 Plätze in fünf Hospizen neu geschaffen. Der Ausbau der Hospiz- und Palliativbe­treuung ist wohl der einzig zielführende Ansatz, um möglichst viele Menschen am Le­bensende aktiv und gut begleiten zu können und um dafür zu sorgen, dass die Inan­spruchnahme des assistierten Suizides die Ultima Ratio bleibt.

Sehr geehrte Damen und Herren, abschließend ist es mir wichtig, festzuhalten, dass auch ich eine Evaluierung des Gesetzes nach einer gewissen Zeit für unbedingt notwen­dig halte, um sicherzustellen, dass kein Druck auf Betroffene entsteht, dass Missbrauch


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