Ebenso – und ich glaube, das ist auch sehr wichtig – wurde vor Kurzem im Ministerrat beschlossen, dass es zukünftig für Suizidprävention, aber auch psychosoziale Unterstützung 2,5 Millionen Euro geben wird. Ich glaube, dass das insbesondere in diesen Zeiten besonders wichtig ist, und es ist uns daher als Bundesregierung wichtig, auch auf diese Weise das Leben zu unterstützen.
Bei der Erarbeitung des Sterbeverfügungsgesetzes waren wir von drei Kriterien geleitet, die mir besonders wichtig sind: Das sind die Achtung der Menschenwürde, der Respekt vor dem Leben sowie der Respekt vor einer selbstbestimmten und höchstpersönlichen Entscheidung schwer kranker Menschen.
Ich möchte die Gelegenheit nutzen, mich bei all jenen zu bedanken, die an der Entwicklung dieser Regelung mitgewirkt haben, die auch immer wieder an mich herangetreten sind und mit mir diskutiert haben, die sich auch die Zeit genommen haben, Vorschläge zu liefern. Allen voran möchte ich natürlich dem Koalitionspartner danken, denn ich weiß, wie schwierig diese Verhandlungen waren und wie emotional sie geführt wurden. Ich möchte mich aber auch bei den Oppositionsparteien bedanken, allen voran bei der SPÖ und den NEOS, die diese Regelung mit unterstützen, wodurch dieses sehr schwierige Thema breit getragen wird. Da bin ich sehr dankbar!
Ich hoffe, dass diese Regierungsvorlage auch hier eine möglichst breite Zustimmung findet und dass Sie keinen Einspruch erheben werden. – Vielen Dank. (Beifall bei Grünen, ÖVP und SPÖ sowie des Bundesrates Arlamovsky.)
12.53
Vizepräsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Vielen Dank.
Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Franz Ebner. Ich erteile ihm dieses.
Bundesrat Mag. Franz Ebner (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ja, die Debatte über das Sterbeverfügungsgesetz ist wohl eine der schwierigsten, sensibelsten und heikelsten Materien – das ist schon gesagt worden –, mit denen sich die Politik aktuell auseinandersetzen muss. Das spürt man auch während der Debatte hier im Hohen Haus, das ist einfach spürbar.
Der Verfassungsgerichtshof hat mit seinem Entscheid, die Beihilfe zum Suizid straffrei zu stellen, der Politik wahrlich eine Mammutaufgabe übertragen. Aufgrund dieses Entscheids musste ein neuer rechtlicher Rahmen geschaffen werden, um die Beihilfe zur Selbsttötung zu ermöglichen, denn ansonsten wäre die Beihilfe zum Suizid ab Jänner völlig ungeregelt erlaubt und straffrei gestellt, was natürlich völlig unvorstellbar ist.
Ich persönlich habe auch aus meiner religiösen Überzeugung heraus keine Freude mit der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes. Ich teile da die Meinung der ehemaligen Nationalratsabgeordneten Elisabeth Pittermann – denn treffender kann man es nicht auf den Punkt bringen –, die sagte: Es war „immer mein Wunsch [...], eine Gesellschaft zu haben, wo das Töten eines anderen unmöglich ist“. (Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Schreuder.)
In einem Rechtsstaat ist aber natürlich die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes zu akzeptieren. Ich begrüße auch das deutlich sichtbare Bemühen der Regierung und aller Beteiligten, zu einer verantwortungsvollen Regelung zu kommen, wie dies auch durch das vorliegende Gesetz, durch die Regierungsvorlage, weitgehend zum Ausdruck kommt.
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