BundesratStenographisches Protokoll936. Sitzung, 936. Sitzung des Bundesrates am 22. Dezember 2021 / Seite 74

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Vizepräsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung. – Bitte nehmen Sie Ihre Plätze ein.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

13.22.498. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 16. Dezember 2021 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Urheberrechtsgesetz, das Verwertungsgesellschaftenge­setz 2016 und das KommAustria-Gesetz geändert werden (Urheberrechts-Novel­le 2021 – Urh-Nov 2021) (1178 d.B. und 1257 d.B. sowie 10839/BR d.B.)


Vizepräsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Wir gelangen nun zum 8. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Sebastian Kolland. – Ich bitte um den Bericht.


13.23.11

Berichterstatter Sebastian Kolland: Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Werte Kolle­ginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 16. Dezember 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Urheberrechtsgesetz, das Verwertungsgesellschaftengesetz 2016 und das KommAus­tria-Gesetz geändert werden.

Die Unterlagen liegen Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme somit gleich zur Antrag­stellung.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.


Vizepräsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Vielen Dank für die Berichterstat­tung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Stefan Schennach. Ich erteile ihm dieses.


13.24.01

Bundesrat Stefan Schennach (SPÖ, Wien): Frau Präsidentin! Sehr geschätzte Frau Bundesministerin! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Nach mir wird jemand blumenreich verteidigen, was man einer Gruppe, nämlich den Kreativen, den Künstlern und Künst­lerinnen im Bereich der erzeugenden Kunst, im Bereich der Musik, im Bereich der bil­denden Kunst, versprochen und was man gebrochen hat.

Als die EU die Urheberrechtsrichtlinie im Jahre 2019 beschlossen hat, ging dem eine extrem lange Diskussion mit vielen Demonstrationen von jungen Leuten voraus, und jetzt liegt, wenn auch verspätet, sozusagen die österreichische Umsetzung vor.

Das Justizressort hat einen wirklich guten, in seinem Rahmen extrem bemühten Entwurf ausgearbeitet – und dann ist es passiert: Von dem Moment an gab es Rückschritte um Rückschritte um Rückschritte. Möglicherweise wird Marco Schreuder nach mir erzählen, wie man sich diese Rückschritte vom Koalitionspartner hat abringen lassen, denn Tat­sache ist ja, dass die Kreativen auf die Frage: Was ist unverzichtbar?, immer gesagt haben: Unverzichtbar ist ein an Verwertungsgesellschaften abtretbarer Verfügungsan­spruch für die öffentliche Wiedergabe ihrer Werke und ihrer Darbietung auf großen Platt­formen. – Nur ist dies in der Regierungsvorlage jetzt nicht mehr enthalten! Das war vom


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