meisten kennen das wahrscheinlich aus diversen Filmen oder auch aus Serien. Kronzeugen sagen eben gegen kriminelle Strukturen, zum Beispiel gegen das organisierte Verbrechen, aus und genießen dadurch einen gewissen Vorteil beziehungsweise, wenn es notwendig ist, auch staatlichen Schutz. Österreich ist dabei in der Vergangenheit – das liegt nicht an dieser Novelle – bereits einen etwas eigenwilligen Weg gegangen, was es, und genau so muss man es formulieren, eigentlich erschwert, Kronzeugen zu finden. Das ist schade.
Wie wichtig Kronzeugen sind, das können wir ganz aktuell, im Besonderen seit Bekanntwerden der Machenschaften rund um die vermutete türkis-schwarze Korruption, sehen; das geht ja mit dem, was jetzt bekannt geworden ist, inzwischen quasi auch schon ein bisschen Richtung organisiertes Verbrechen.
Ich sehe das wie so oft als verpasste Chance, man hätte da ein bisschen mehr vereinfachen können und eine tatsächliche Verbesserung schaffen können. Trotzdem werden wir heute dieser Verlängerung der Kronzeugenregelung natürlich zustimmen, allein schon vor dem Hintergrund der Korruptionsvorwürfe gegen die ÖVP. (Beifall bei der FPÖ.)
13.19
Vizepräsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Als Nächste zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesministerin Dr. Alma Zadić. Ich erteile dieses.
Bundesministerin für Justiz Dr. Alma Zadić, LL.M.: Frau Präsidentin! Geschätzte Bundesrätinnen und Bundesräte! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Die Kronzeugenregelung ist und bleibt ein wichtiges Instrument im Kampf gegen die Korruption und auch die Wirtschaftskriminalität. Sie ist, wie wir sie kennen, seit 2011 in Kraft und kam insbesondere in der sogenannten Telekom-Affäre zur Anwendung. Sie wäre mit Ende des Jahres ausgelaufen, und daher war es dringend notwendig, diese Kronzeugenregelung zu verlängern.
Wir haben bereits unter Einbindung jener Behörden, die diese Regelung am häufigsten anwenden – das sind eben die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, die Wettbewerbsbehörde und der Bundeskartellanwalt –, einiges an Erfahrungen gesammelt und diese Regelung entsprechend adaptiert, um sie besser und in der Praxis effizienter zu machen. Daher war es wichtig, diese Regelung nicht nur zu verlängern, sondern sie auch zu verbessern.
Für mich ist aber klar, dass wir insbesondere auf die Kritikpunkte der Vergangenheit reagieren, indem wir zum Beispiel die Möglichkeit, eine Aussage abzugeben, was bisher nur bei der Staatsanwaltschaft möglich war, in Zukunft auch auf die Kriminalpolizei ausweiten, weil es einfach verständlich ist, dass die Personen, die eine Aussage tätigen wollen, das auch bei der Kriminalpolizei machen können.
Die Kronzeugenregelung wird mit dem heutigen Beschluss um sieben Jahre verlängert, und ich kann Ihnen versprechen, dass wir diese Zeit nutzen werden, um eine umfassende Evaluierung vorzunehmen. Wir haben nämlich aus der Praxis gehört, dass diese Regelung wesentlich stärker verändert und geändert werden sollte, damit sie besser wird, damit sie tatsächlich zur Anwendung kommt, weswegen diese umfassende Evaluierung und grundlegende Änderung vorgenommen werden soll. Vordergründig war es aber notwendig, die Regelung zu verlängern, damit sie nicht mit Ende des Jahres ausläuft.
Ich möchte schon noch einmal hervorheben, dass diese Regelung insbesondere für die Ermittlungsarbeit der Staatsanwaltschaften ein sehr wichtiges Instrument ist und auch immer wieder Anwendung findet. Ich hoffe daher, dass diese Regierungsvorlage Ihre Zustimmung findet und Sie keinen Einspruch erheben. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
13.22
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