Präsident Dr. Peter Raggl: Zu Wort gemeldet ist Bundesrat Adi Gross. Ich erteile ihm dieses.
Bundesrat Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross (Grüne, Vorarlberg): Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Frau Ministerin! Die vorliegende Novelle ist zwar ein wichtiger erster Schritt zur einfacheren Ermöglichung von Klimaschutzmaßnahmen in Gebäuden des Wohnungseigentums. Dabei geht es darum, Häuser klimafit zu machen, thermisch zu sanieren, Elektrofahrzeuge laden zu können – das war das Ziel, das auch erfüllt wurde, das führe ich gleich aus. Das Ziel dieser Novelle war nicht eine komplette Neuorganisation des Wohnungsmarktes oder eine Totalaufrollung der Wohnungsrechtsmaterien; das ist eine ganz andere Baustelle. Dass man das angehen muss, das ist unzweifelhaft, aber bleiben wir jetzt einmal bei dieser Novelle und dem, was diese eigentlich zum Ziel hatte und wie es gemacht wurde. Das möchte ich kurz ausführen.
Kernpunkt ist ein sogenanntes Right to Plug. Was heißt das? – Da wird jetzt ein Recht verankert, auf seinem individuellen Liegenschaftseigentum eine Ladeeinrichtung für Elektrofahrzeuge zu installieren, auch wenn davon Allgemeinflächen oder Räume, die genutzt werden müssen, betroffen sind. Also da geht es im Wesentlichen beispielsweise darum, durch einen gemeinsamen Keller eine Leitung legen zu können. Es muss selber finanziert werden, das ist eine freiwillige Sache, selbstverständlich wird ja niemand gezwungen, eine Ladeeinrichtung einzurichten.
Für die Genehmigung eines solchen Vorhabens reicht es in Hinkunft aus, dass andere WohnungseigentümerInnen davon verständigt werden, und diese können binnen einer bestimmten Frist Widerspruch erheben. Die Hausverwaltung, auch das ist wichtig, muss dabei behilflich sein, etwa wenn es darum geht, Postadressen bereitzustellen, damit die EigentümerInnen überhaupt erreicht werden können, weil es ja vielfach so ist, dass Wohnungen vermietet werden und die EigentümerInnen selber gar nicht darin, sondern irgendwo auf der Welt wohnen.
Das ist eine wichtige Maßnahme, eine wirklich wichtige Maßnahme, die die anderen MiteigentümerInnen nicht beeinträchtigt, auch keine Kosten auf andere MiteigentümerInnen umlagert, ich betone das. Es ist auch ganz wichtig, um die Transformation der Antriebe von Verbrennern zu Elektroautos überhaupt durchführen zu können, denn: Was nutzt mir das, wenn ich es nicht aufladen kann? Also da dagegen zu sein, ist, finde ich, ja fast schon abenteuerlich. Wir sprechen von Bestandsgebäuden, ich möchte auch das betonen. Im Neubau ist das anders, da werden diese Dinge über die Baurechte in den Ländern geregelt. Da passiert im Übrigen auch einiges.
Auch das sei erwähnt: Ladestationen in Mehrwohnungshäusern, um die geht es ja da, werden vom Klimaministerium mit 900 Euro pro Station gefördert. Also auch das ist eine wichtige Maßnahme, um dort die Kosten gering zu halten. – Das ist der erste Kernpunkt, der ist sehr wichtig und vernünftig.
Der zweite Punkt ist eine prinzipielle Erleichterung der Willensbildung in Eigentümergemeinschaften, auch das ist sehr wichtig. Jetzt ist es ja so, dass viele Vorhaben, sei es nur ein Kesseltausch oder eine thermische Sanierung oder irgendwas, was mehrere betrifft, die Mehrheit aller Miteigentumsanteile braucht. Das ist in der Praxis oft sehr problematisch, weil immer wieder WohnungseigentümerInnen an den Geschehnissen in der Gemeinschaft nicht brennend interessiert sind, an den Versammlungen nicht teilnehmen, gar nicht mehr dort wohnen und so weiter. Das führt dazu, dass die Umsetzung solcher Vorhaben schlicht und einfach nicht möglich ist.
Was jetzt eingeführt wird, ist eine zweite Möglichkeit, eine Alternative der Entscheidungsfindung im Sinne einer qualifizierten Mehrheit, und die lautet so: Es müssen für solche Beschlüsse zwei Drittel aller Eigentumsanteile vertreten sein und die Hälfte davon muss
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