dann sozusagen diesem Vorhaben zustimmen. Nur dann gilt das Vorhaben als genehmigt und kann durchgeführt werden. Das ist ein ganz wichtiger Meilenstein, der vielleicht auch ein bisschen Vorbildwirkung für andere Wohnrechtsmaterien sein kann.
Die dritte Änderung – das ist erwähnt worden; allerdings wurde sie, es tut mir leid, grundfalsch interpretiert – ist die Einführung einer Mindestrücklage im Wohnungseigentum, und zwar 90 Cent pro Quadratmeter, das ist eh eine sehr moderate Sache, und diese ist von den WohnungseigentümerInnen, aber nicht von den MieterInnen zu leisten. Es hat sich nämlich auch in der Praxis gezeigt, dass die Rücklagen in sehr, sehr vielen Häusern unterdotiert sind, nämlich dramatisch unterdotiert. Was heißt das dann, wenn die Rücklagen fehlen? – Notwendige Sanierungen am Gebäude, wie etwa eine thermische Sanierung, können nicht durchgeführt werden, sie finden keine Mehrheit, weil sie dann kurzfristig zu einer zu hohen Kostenbelastung führen. Dann müssen die EigentümerInnen in die Tasche greifen, die haben dann vielleicht das Geld nicht, oder die Rücklagen müssen dann in den Folgejahren so massiv erhöht werden, dass das wieder zum Problem wird. Das heißt, zu geringe Rücklagen führen zu bösen Kostenüberraschungen, und genau das wird damit verhindert.
Ich selbst wohne in einer Eigentumswohnung in einem Mehrfamilieneigentumshaus, auch dort sind die Rücklagen einfach ein Scherz, mit den Rücklagen kann man nichts machen. Das Haus ist jetzt 20 Jahre alt, spätestens in zehn Jahren sind große Sanierungen durchzuführen, die erste Dachsanierung, Fassadensanierung, das wird nicht möglich sein. Die einzige Konsequenz wäre jetzt ohne diese Novelle, dass man kurzfristig die Rücklagen massiv erhöht oder halt dann entsprechend über Banken finanziert oder dass eben, was leider oft passiert, nichts passiert.
Also es ist diese Regelung eher ein Instrument, um eben nicht über Mehrheitsentscheidungen zu kurzfristig zum Tragen hoher Kosten zwangsweise verpflichtet zu werden.
Wichtig ist, darauf hinzuweisen, das vergessen Sie leider oft, dass Maßnahmen wie eine thermische Sanierung eines Gebäudes, eine Umstellung des Heizsystems oder die Anbringung von erneuerbaren Energieträgern auf dem Dach oder an der Fassade zu geringeren Kosten führt, das zeigen alle Studien. All das sind Maßnahmen, die die Betriebskosten massiv senken. Ein hocheffizientes Haus hat nun einmal drastisch niedrigere Kosten als ein unsaniertes Standardhaus.
Also das ist auch als sozialpolitische Maßnahme ganz wichtig, damit sich die Leute, die dann drinnen wohnen, das Heizen und die Energie auch weiterhin leisten können und es nicht so ist wie jetzt. Wir sehen ja jetzt gerade, was das heißt, von Energielieferungen, zum Beispiel vom Gas, abhängig zu sein. Das trifft jetzt viele, gar keine Frage, und es trifft vor allem die, die in schlechten Gebäuden wohnen. Genau dem gilt es vorzubeugen. Und wie beugt man dem vor? – Genau durch solche Maßnahmen. (Beifall bei den Grünen.)
Auch da sei angemerkt, dass das BMK Mittel zur Verfügung stellt, die ihresgleichen suchen; allein für die thermische Sanierung und den Kesseltausch sind es 700 Millionen Euro für zwei Jahre. (Beifall bei den Grünen.) Wir haben einen Finanzrahmenplan bis 2025 über 1 Milliarde Euro, um genau dort die Kosten abzufangen. Wir werden – das verrate ich jetzt schon – am 3. Jänner österreichweit mit einer Unterstützung für einkommensschwache Haushalte starten, wobei bis zu 100 Prozent der Kosten für Kesseltausch ersetzt werden.
All das sind die richtigen Maßnahmen, um auch vor Überraschungen bei den Energiepreisen zu schützen. Das ist eine Änderung, die nicht nur dem Klimaschutz dienlich ist, sondern die vor allem ein wichtiger Beitrag zum leistbaren Wohnen ist – und so soll es sein. (Beifall bei den Grünen und bei BundesrätInnen der ÖVP.)
14.30
Präsident Dr. Peter Raggl: Zu Wort gemeldet ist Bundesrat Karl-Arthur Arlamovksy. – Bitte.
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