BundesratStenographisches Protokoll936. Sitzung, 936. Sitzung des Bundesrates am 22. Dezember 2021 / Seite 102

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Bundesländer zuständig, und wenn man sich die anschaut, so gibt es da ziemliche Un­terschiede: Im schwarz-grünen Tirol werden 250 Euro gewährt, im roten Burgenland 165 Euro und im schwarz-blauen Oberösterreich gar nur 152 Euro. Dazu kommt noch, dass alle Bundesländer Energieversorgungsunternehmen teilweise zu bis zu 100 Pro­zent im Eigentum haben. Da ergäbe sich doch die Möglichkeit, sozial Schwächeren gute Energiepreise anzubieten, oder es könnten auch die nicht unbeträchtlichen Gewinne, die da gemacht werden, zumindest teilweise dazu verwendet werden, die Heizkostenzu­schüsse zu erhöhen.

Abschließend möchte ich im Namen meiner Fraktion ausdrücklich begrüßen, dass wei­tere 10 Millionen Euro in die Hand genommen werden, um Projekte im Bereich der Be­kämpfung von Wohnungslosigkeit oder der Kinderarmut besser zu unterstützen. – Dan­ke. (Beifall bei den Grünen und bei BundesrätInnen der ÖVP.)

15.15


Vizepräsident Günther Novak: Abschließend hat sich Herr Bundesminister Dr. Wolf­gang Mückstein zu Wort gemeldet. Ich erteile ihm das Wort.


15.15.44

Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Dr. Wolfgang Mückstein
: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Bundesräte und Bundesrätinnen! Über 1,5 Millionen Menschen in Österreich sind von Armut betroffen, und als Bundesregierung ist es unser Ziel, diesen Zustand zu än­dern, die Zahl der Armutsbetroffenen in Österreich zu halbieren. Dazu sind verschiedene Maßnahmen von verschiedenen Ressorts erforderlich.

Da die Kinderkostenstudie heute hier bereits erwähnt worden ist, möchte ich kurz da­rüber sprechen. Mein Ressort hat bei der Statistik Austria zwei Studien beauftragt. Die beiden Studien beschreiben, was ein Kind kostet und was für Familientransferleistungen es gibt, also was vonseiten des Staats für ein Kind gezahlt wird. Wir sehen jedenfalls, dass sich die Kinderkosten stark unterscheiden, je nachdem, ob es sich um Ein- oder Zweipersonenhaushalte handelt und ob das Kind unter oder über 14 ist. Jeder weiß das: Kinder über 14 sind teurer.

Es ist schon verblüffend, wie viel Kinder in welcher Konstellation kosten. In Zweierwach­senenhaushalten betragen die Kosten für ein Kind im Durchschnitt 494 Euro. Dem ste­hen monetäre Familienleistungen, also Leistungen, die die Familie bekommt, von 328 Euro gegenüber. Das heißt, wir haben da eine Lücke von 166 Euro. Die mittleren Kosten pro Kind in einem Einerwachsenenhaushalt liegen bei 900 Euro. Und was be­kommt die Familie? – 406 Euro. Das heißt, wir haben da eine Differenz von 500 Euro.

Splittet man das jetzt noch nach dem Alter auf, dann sieht man, dass in einem Einer­wachsenenhaushalt die – in der Regel – alleinerziehende Mutter mit Kindern unter 14 Jahren Kosten von 727 Euro hat. Sie bekommt 333 Euro. Das heißt, ihr fehlen grob 400 Euro. Wenn das Kind aber über 14 ist, dann betragen die Kosten für das Kind stolze 1 384 Euro, und sie bekommt 355 Euro. Das heißt, da beträgt der Unterschied oder die Summe, die fehlt, über 1 000 Euro für eine alleinerziehende Mutter, die in der Regel noch Kinderbetreuungsverpflichtungen hat, sich also schwertut, full-time zu arbeiten.

Genau an diesen Beispielen zeigt sich, dass es in Österreich großen Handlungsbedarf gibt, speziell auch während Corona, aber auch darüber hinaus. Die Coronakrise und die aktuellen Teuerungsraten erfordern daher rasches Handeln. Als Bundesregierung haben wir uns dafür entschieden, Menschen zu unterstützen, die sich die höheren Rechnungen gerade jetzt in Pandemiekrisenzeiten am wenigsten leisten können. Daher wird es ein umfassendes Paket mit einem Teuerungsausgleich von 150 Euro für mehrere Personen­gruppen geben. Das sind zum einen arbeitslose Menschen, das sind Menschen, die auf


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