Auch ich darf mir heute etwas wünschen, und ich wünsche mir, dass Sie diesem Antrag zustimmen werden. Geben Sie Ihren Herzen einen Ruck! Dieses Geld ist gut aufgehoben, weil es letztendlich dennoch wieder in der Wirtschaft landen wird, wo es hingehört. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)
15.10
Vizepräsident Günther Novak: Der von den Bundesräten Marlies Steiner-Wieser, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend „1.000 Euro Österreich-Gutschein“ ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.
Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Andreas Lackner. Ich erteile ihm das Wort.
Bundesrat Andreas Lackner (Grüne, Steiermark): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Kolleginnen und Kollegen! Die Novellierung des Gewerblichen Sozialversicherungsgesetzes und des Bauern-Sozialversicherungsgesetzes begrüßen wir Grüne, werden dadurch doch bürokratische Zugangshürden zum Wochengeld für Selbstständige und Bäuerinnen beseitigt. Zum Beispiel gibt es die Möglichkeit, die Berechtigung eines Anspruchs auf vorzeitiges Wochengeld nicht nur von AmtsärztInnen, sondern eben auch von FachärztInnen feststellen zu lassen.
Außerdem wird die Auszahlung des Wochengelds, und das ist nicht unwichtig, für Selbstständige und Bäuerinnen deutlich verbessert. Bisher wurde es in einem Betrag am Ende des Anspruchszeitraums ausbezahlt, was für viele Frauen vor allem im Bereich der Einpersonenunternehmen oft eine schwierige Situation mit sich brachte, und jetzt wird es eben in drei Tranchen ausbezahlt.
Nun zum Covid-Armutsgesetz: Über eineinhalb Millionen Menschen sind in Österreich von Armut betroffen oder armutsgefährdet. Die Coronakrise trifft jene, die es nicht so leicht haben, überproportional stärker. Daher hat diese Regierung im Sozialbereich bereits eine Vielzahl von Maßnahmen ergriffen, um da vor allem für die Einkommensschwächeren gegenzusteuern, zuletzt etwa durch das Vorziehen der Steuerreform um eineinhalb Jahre. Mit dem Sozialversicherungsbonus, der jetzt kommen wird, werden Pensionistinnen und Pensionisten und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit kleinem Einkommen über bis zu 250 Euro zusätzlich verfügen.
Weiters wird der Klimabonus 2022 für das ganze Jahr ausbezahlt, obwohl die CO2-Bepreisung erst in der zweiten Jahreshälfte einsetzt. Ebenso wird der Ökostrombeitrag 2022 ausgesetzt. Die aktuellen Teuerungsraten erfordern aber eben auch noch zusätzliche ausgleichende Maßnahmen. Daher gibt es jetzt ein umfassendes Paket, das mehrere Personengruppen betrifft: arbeitslose Menschen, Menschen, die soziale Förderungen oder Mindestsicherung erhalten, Pensionistinnen und Pensionisten, die Ausgleichszulage bekommen, sowie Studierende, die Studienbeihilfe erhalten. Alle diese Menschen erhalten nun einen Teuerungsausgleich von 150 Euro.
In der Hauptsache geht es bei der Teuerung um höhere Energiekosten, insbesondere um höhere Heizkosten. Vor allem bei fossilen Energieträgern sind die Preise stark gestiegen. So wichtig da kurzfristige Hilfen auch sind, mittel- und langfristig wird der Ausstieg aus Öl, Kohle und Gas helfen, speziell wenn es um Wärmeenergie geht. Nur der Ausstieg wird helfen. Das ist nicht nur eine klimapolitische Frage, sondern das ist eben auch eine soziale Frage. Daher haben die Initiativen des Klimaministeriums, in den nächsten Jahren viele Hundert Millionen Euro für Heizkesseltausch, thermische Sanierung und Althaussanierung in die Hand zu nehmen, auch eine starke soziale Komponente.
Meine Damen und Herren, der Bund hat seine Hausaufgaben gemacht. Nun sind die Länder aufgefordert, nachzuziehen. Für den Heizkostenzuschuss sind ja bekanntlich die
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