BundesratStenographisches Protokoll936. Sitzung, 936. Sitzung des Bundesrates am 22. Dezember 2021 / Seite 127

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Vizepräsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Wir gelangen nun zu den Tages­ordnungspunkten 24 und 25, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.

Berichterstatterin zu den Punkten 24 und 25 ist Frau Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger. – Ich bitte um die Berichte.


16.54.00

Berichterstatterin Claudia Hauschildt-Buschberger: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich darf den Bericht des Gesundheitsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 15. Dezember 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Le­bensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz und das Gesundheits- und Ernäh­rungssicherheitsgesetz geändert wird, zur Kenntnis bringen.

Dieser Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antrag­stellung.

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 20. Dezember 2021 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Weiters bringe ich den Bericht des Gesundheitsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 15. Dezember 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das EU-Qualitätsregelungen-Durchführungsgesetz geändert wird.

Auch dieser Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antragstellung.

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 20. Dezember 2021 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.


Vizepräsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Sascha Obrecht. Ich erteile ihm dieses.


16.55.22

Bundesrat Mag. Sascha Obrecht (SPÖ, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Weihnachten kommt dieses Jahr zwei Tage früher, zumindest für den Wirtschaftsbund und für den Bauernbund. Das wird ganz offensichtlich, wenn man diese beiden Gesetzentwürfe betrachtet. (Beifall bei der SPÖ.)

Was meine ich damit konkret? – Vielleicht wissen Sie: Die Lebensmittelsicherheit ist ein Thema, bei dem es immer starke Widersprüche gibt, vor allem auch in der Vergangen­heit zwischen roten Gesundheitsministern und Konsumentenschutzministern und dem Wirtschaftsbund. 2013 gab es den Pferdefleischskandal, der ist Ihnen vielleicht noch in Erinnerung: Da gab es eine große Lebensmittelkette, die groß tituliert hat: Tortelloni mit Rindfleisch. Drinnen war aber kein Rindfleisch, sondern Pferdefleisch. Der damalige Ge­sundheitsminister hat die Gunst der Stunde genutzt, er hat gemerkt, da ist jetzt ein güns­tiger Moment, um Mindeststrafen für Etikettenschwindel einzuführen. Das haben wir gemacht: 700 Euro für diesen Etikettenschwindel. Das ist ohnehin wenig, aber es gehört sich. Und diese 700 Euro werden heute zurückgenommen, wenn die Regierungspar­teien ihre Mehrheit nützen.

Mit dieser Änderung kommt noch eine zweite einher, nämlich neben der Mindeststrafe in Höhe von 700 Euro, die zurückgenommen wird, werden auch die Höchststrafen redu­ziert. Wir gehen von 50 000 Euro Höchststrafe runter auf 35 000 Euro. Ich habe wirklich versucht, herauszufinden, warum das so ist. Ich habe Experten aus den Ministerien ge­fragt, warum das gemacht wird, und die Antwort war: Die Landesverwaltungsgerichte strafen so niedrig, deswegen senken wir das Strafausmaß.

 


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