BundesratStenographisches Protokoll936. Sitzung, 936. Sitzung des Bundesrates am 22. Dezember 2021 / Seite 131

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17.08.4126. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 15. Dezember 2021 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Tierseuchengesetz geändert wird (2062/A und 1278 d.B. sowie 10825/BR d.B.)


Vizepräsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Wir gelangen nun zum 26. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger. – Ich bitte um den Bericht.


17.09.02

Berichterstatterin Claudia Hauschildt-Buschberger: Frau Präsidentin! Meine ge­schätzten Damen und Herren! Herr Gesundheitsminister! Ich darf den Bericht über den Beschluss des Nationalrates vom 15. Dezember 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Tierseuchengesetz geändert wird, zur Kenntnis bringen.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antrag­stellung.

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 20. Dezember 2021 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Meine Abschlussworte für diese Sitzung, für dieses Jahr: Frohe Weihnachten, einen gu­ten Rutsch, und bleiben Sie gesund! (Beifall bei Grünen, ÖVP und SPÖ sowie des Bun­desrates Arlamovsky.)


17.09.40

Vizepräsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Vielen Dank.

Wir gehen in die Debatte ein.

Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall. Die Debatte ist somit ge­schlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung. – Bitte nehmen Sie Ihre Plätze ein.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenom­men.

17.10.1327. Punkt

Wahl der beiden Vizepräsidenten/innen, der Schriftführer/innen und der Ord­ner/innen für das 1. Halbjahr 2022


Vizepräsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Wir gelangen nun zum 27. Punkt der Tagesordnung.

Mit 1. Jänner 2022 geht der Vorsitz im Bundesrat auf das Bundesland Vorarlberg über. Gemäß Art. 36 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz ist die an erster Stelle entsendete Vertreterin dieses Bundeslandes, Frau Bundesrätin Mag. Christine Schwarz-Fuchs – also ich –, zum Vorsitz berufen. Die übrigen Mitglieder des Präsidiums des Bundesrates sind gemäß § 6 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates für das kommende Halb­jahr neu zu wählen.

 


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