Aus meiner Sicht und aus Sicht der unterfertigenden Bundesräte ist daher als eine Maßnahme sicherzustellen, dass Umsätze mit Strom und Gas – zuerst einmal befristet – gänzlich von der Umsatzsteuer befreit werden. In diesem Zusammenhang stellen wir daher den nachstehenden Entschließungsantrag:
Entschließungsantrag
der BundesrätInnen Michael Bernard, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Energiearmut verhindern – keine Umsatzsteuer auf Strom und Gas“
Der Bundesrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, mit der sichergestellt wird, dass auf Umsätze mit Strom und Gas bis zumindest 31.03.2023 keine Umsatzsteuer eingehoben wird.“
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(Beifall bei der FPÖ.)
14.58
Präsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Der von den Bundesräten Michael Bernard, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend „Energiearmut verhindern – keine Umsatzsteuer auf Strom und Gas“ ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.
Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Ing.in Isabella Kaltenegger. Ich erteile dieses.
Bundesrätin Ing. Isabella Kaltenegger (ÖVP, Steiermark): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher zu Hause vor den Bildschirmen! Wir haben im letzten Sommer ein sehr gutes und umfassendes EAG beschlossen. Aufgrund des EU-Notifikationsverfahrens mussten einige Änderungen vorgenommen werden. Neben redaktionellen Anpassungen gab es auch inhaltliche Änderungen, und auf ein paar Beispiele möchte ich jetzt eingehen.
Ursprünglich war geplant, dass Ausschreibungen für Windenergieanlagen erst mit 2023 starten. Das kann jetzt fakultativ auch schon 2022 sein. Es wird zusätzlich zu den technologiebezogenen Fördertöpfen einen gemeinsamen Fördertopf für Wind und Wasser geben, und dieser ist mit 20 MW bemessen.
Ein wichtiges Thema, das nicht unmittelbar von der EU kommt, ist die Frage, wie man mit den restlichen Mitteln aus dem Ökostromgesetz umgeht. Das Ökostromgesetz geht in das EAG über, und auch diese Mittel – es sind 15,5 Millionen Euro – werden im EAG wieder für die Wasserkraft genutzt.
In der Novelle ist auch die Aussetzung der Ökostrompauschale für das Jahr 2022 enthalten. Dadurch und durch den Entfall des Erneuerbaren-Förderbeitrags in der diesbezüglichen Verordnung werden die Ökostromkosten für Betriebe und Haushalte auf null gesetzt – das ist ein wesentlicher Beitrag, um den steigenden Energiekosten entgegenzuwirken und den Haushalten und den Betrieben zu helfen. Für mich ist eine Entlastung von 110 Euro pro Haushalt kein Hohn, bei den Betrieben sind es Entlastungen von 1 000 Euro aufwärts.
Positiv erwähnen möchte ich, dass es gelungen ist, die Laufzeit des Gesetzes bis 2030 beizubehalten. Brüssel wollte diese Laufzeit verkürzen, das hätte aber die Planungssicherheit massiv gefährdet. Dazu noch ein aus persönlicher Sicht wesentlicher Punkt:
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