Antrag keinen Einspruch zu erheben betr. Universitätsgesetz 2002 u.a., Änderung (1000/GO-BR/2008)

Antrag, keinen Einspruch zu erheben

Antrag der Bundesräte Professor Konecny, Kolleginnen und Kollegen gemäß § 43 Abs. 1 GO-BR, gegen den Beschluss des Nationalrates vom 24. September 2008 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002), das Bundesgesetz über die Organisation der Pädagogischen Hochschulen und ihre Studien (Hochschulgesetz 2005) und das Bundesgesetz über die Gewährung von Studienbeihilfen und anderen Studienförderungsmaßnahmen (Studienförderungsgesetz 1992) geändert werden, keinen Einspruch zu erheben