Ständiger gemeinsamer Ausschuss des Nationalrates und des Bundesrates (100/W-BR/2010)

Wahl von Ausschüssen - BR

Wahl eines vom Bundesrat zu entsendenden Mitgliedes und von zwei Ersatzmitgliedern in den Ständigen gemeinsamen Ausschuss des Nationalrates und des Bundesrates im Sinne des § 9 Finanz-Verfassungsgesetzes 1948