Wahl von Ausschüssen - BR
Wahl eines vom Bundesrat zu entsendenden Mitgliedes und von zwei Ersatzmitgliedern in den Ständigen gemeinsamen Ausschuss des Nationalrates und des Bundesrates im Sinne des § 9 Finanz-Verfassungsgesetzes 1948
Wahl eines vom Bundesrat zu entsendenden Mitgliedes und von zwei Ersatzmitgliedern in den Ständigen gemeinsamen Ausschuss des Nationalrates und des Bundesrates im Sinne des § 9 Finanz-Verfassungsgesetzes 1948