Gesetz über die Vereinbarkeit des Amtes des Kanzlers, Vizekanzlers, eines Staatssekretärs oder Unterstaatssekretärs mit der Rechtsanwaltschaft und dem Notariate (523 d.B./RV-KN)

Regierungsvorlage: Bundes(verfassungs)gesetz

Gesetz über die Vereinbarkeit des Amtes des Kanzlers, Vizekanzlers, eines Staatssekretärs oder Unterstaatssekretärs mit der Rechtsanwaltschaft und dem Volksbeauftragten mit der Rechtsanwaltschaft und dem

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