Bundesbahngesetz 1992 (III-94 d.B.)

Status

Im Verkehrsausschuß enderledigt

Bericht der Bundesregierung

Bericht des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr gemäß § 3 (2) Bundesbahngesetz 1992 über die von ihm bestellten gemeinwirtschaftlichen Leistungen und die eingetretenen Veränderungen

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