Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 4. Sitzung / Seite 11

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16.05

Abgeordnete Ing. Monika Langthaler (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident! Von der grünen Fraktion wurde in der Präsidiale sehr nachdrücklich verlangt, daß auch zum Thema Lambach seitens der Bundesregierung hier heute eine Erklärung abgegeben wird. Aufgrund der Geschäftsordnung war dazu ein Antrag nicht möglich. Wir haben deshalb eine dringliche Anfrage hier heute eingebracht, appellieren aber deshalb trotzdem an die Mitglieder der Bundesregierung, bereits in ihrer Erklärung hier auch auf das Thema Lambach einzugehen. – Danke.

16.05

Präsident Dr. Heinz Fischer: Es gibt keine weiteren Wortmeldungen zur Geschäftsbehandlung.

Erklärungen des Bundesministers für Arbeit und Soziales und des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gehen in die Tagesordnung ein und gelangen zu deren einzigem Punkt:

Es sind dies Erklärungen des Bundesministers für Arbeit und Soziales und des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten, die auf die Tagesordnung gesetzt wurden.

Im Anschluß an diese Erklärungen wird im Sinne des § 81 der Geschäftsordnung – entsprechend dem vorliegenden Verlangen von fünf Abgeordneten – eine Debatte stattfinden.

Redezeitbeschränkung

Präsident Dr. Heinz Fischer: Es wurde in der Präsidialkonferenz Konsens über Gestaltung und Dauer dieser Debatte erzielt. Demnach soll die Debatte auf sechs sogenannte Wiener Stunden beschränkt werden und § 57 Abs. 7 der Geschäftsordnung Anwendung finden, sodaß sich, weil jede "Wiener Stunde" minutenmäßig auf die einzelnen Fraktionen aufgeteilt ist, folgende Gesamtredezeiten ergeben:

SPÖ 90 Minuten, ÖVP 84 Minuten, Freiheitliche 78 Minuten, Liberales Forum und Grüne je 54 Minuten.

Dies ist ein Vorschlag für die Gestaltung der Debatte. Gibt es dagegen Einwendungen? – Das ist nicht der Fall. Dann ist das einvernehmlich so festgelegt und beschlossen.

Ich erteile nun, da über die Wortmeldung der Frau Kollegin Langthaler keine Abstimmung durchzuführen ist, dem Herrn Bundesminister für Arbeit und Soziales das Wort zu seinem auf der Tagesordnung stehenden Bericht. – Bitte, Herr Bundesminister.

16.07

Bundesminister für Arbeit und Soziales Franz Hums: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Thema Beschäftigungspolitik ist eines der wesentlichsten für den Staat und ganz besonders für jeden einzelnen Menschen, denn für jeden einzelnen bedeutet der Arbeitsplatz Einkommenssicherung und Vorsorge für soziale Sicherheit. Eine hohe Beschäftigung ist aber auch die Voraussetzung für eine gute Wirtschafts- und Sozialentwicklung des gesamten Staates und damit auch für den sozialen Frieden.

Die österreichische Regierungspolitik der letzten Jahrzehnte hat sich daher dadurch ausgezeichnet, daß Vorrang für die Beschäftigungspolitik das wesentliche Kennzeichen war. Der Erfolg dieser Politik kann jetzt daran gemessen werden, daß es uns in Österreich gelungen ist, Strukturänderungen und Rezessionen über die Jahre hinweg wesentlich besser zu meistern, als das in anderen Staaten der Fall war. (Beifall bei der SPÖ.)

Dabei sind in den letzten Jahren die Rahmenbedingungen für diese Beschäftigungssicherung nicht leichter geworden: Beschleunigte Strukturveränderungen, der rasche technologische Fort


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