Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 4. Sitzung / Seite 10

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Ersuchen des Landesgerichtes für Strafsachen Wien (9dE Vr 13555/95, Hv 7930/95) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Jörg Haider wegen des Verdachtes einer strafbaren Handlung nach § 111 Abs. 1 und 2 StGB (üble Nachrede),

Ersuchen des Bezirksgerichtes Völkermarkt (3 U 199/95) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Jörg Haider wegen des Verdachtes einer strafbaren Handlung nach § 111 ff StGB.

2. Zuweisungen in dieser Sitzung:

Familienausschuß:

Antrag 24/A (E) der Abgeordneten Edith Haller und Genossen betreffend Änderung des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967;

Ausschuß für Land- und Forstwirtschaft:

Bericht über die Lage der österreichischen Landwirtschaft 1994 gemäß § 9 Landwirtschaftsgesetz 1992  (36. Grüner Bericht),  vorgelegt vom Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft (III-9 der Beilagen),

Österreichischer Waldbericht 1994 (III-10 der Beilagen);

Umweltausschuß:

Bericht der Bundesregierung gemäß Entschließung des Nationalrates vom 19. Jänner 1994 "Österreichischer Klimaschutzbericht 1995" (III-8 der Beilagen);

Wirtschaftsausschuß:

Berufsbildungsbericht 1995 des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten (III-11 der Beilagen).

*****

Ankündigung von dringlichen Anfragen

Präsident Dr. Heinz Fischer: Die Abgeordneten Dolinschek und Genossen haben das Verlangen gestellt, die vor Eingang in die Tagesordnung eingebrachte schriftliche Anfrage 14/J der Abgeordneten Dolinschek und Genossen an den Bundeskanzler betreffend Rekordarbeitslosigkeit dringlich zu behandeln.

Gleichzeitig haben die Abgeordneten Langthaler und Genossen das Verlangen gestellt, die gleichfalls vor Eingang in die Tagesordnung eingebrachte schriftliche Anfrage 15/J der Abgeordneten Langthaler und Genossen an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend Wahrnehmung der energiewirtschaftlichen Kompetenzen der Bundesregierung zur Koordinierung und Optimierung des österreichischen Kraftwerkparks im Hinblick auf den Bau des Wasserkraftwerkes Lambach gleichfalls dringlich zu behandeln.

Beide Verlangen sind darauf gerichtet, die dringliche Behandlung zum frühestmöglichen Zeitpunkt durchzuführen. Ich mache daher von dem Recht Gebrauch, gemäß § 93 Abs. 4 der Geschäftsordnung die Verhandlung der ersten dringlichen Anfrage für 19 Uhr in Aussicht zu nehmen.

Da die erwähnten Verlangen gleichzeitig gestellt wurden, werden die dringlichen Anfragen in der Reihenfolge, in der ich sie genannt habe – das ist diesmal unter Berücksichtigung des Stärkeverhältnisses der Fraktionen –, aufgerufen werden. (Abg. Ing. Langthaler: Zur Geschäftsbehandlung!)

Bitte, Frau Kollegin Langthaler.


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