hat, daß sie sonst untertauchen. Ich schließe nicht aus, daß das tatsächlich passieren könnte. Aber wie wägen wir denn hier zwischen dem Untertauchen und erniedrigender Behandlung ab? – Es wird ja wohl hoffentlich so empfunden werden, daß, wenn jemand in Schubhaft genommen wird, das eher einer Erniedrigung nahekommt als einem Menschenrecht. Es soll hier niemand von einem Sicherheitsprinzip für den betroffenen Menschen reden, sondern das ist die Sicherheit für die Popularität, da kommt man einem eigenartig hochstilisierten Sicherheitsbedürfnis unserer Bevölkerung entgegen.
Wann kommt endlich eine Änderung der Drittlandklausel, die vorsieht, daß eine Abschiebung nur dann zulässig ist, wenn auch sichergestellt ist, daß der Abzuschiebende im Drittland, in das er abgeschoben wird, auch tatsächlich vor Verfolgung sicher ist? – Kein Mensch hat noch ein Ohrwaschl gerührt, um eine Änderung herbeizuführen.
In diesem Haus ist vor Jahren ein Asylgesetz beschlossen worden, das ich deswegen für unmenschlich halte, weil es einer der ersten Schritte zu einer Zwei-Klassen-Gesellschaft ist, nämlich die Klassen der unterschiedlichen rechtsstaatlichen Garantien, je nachdem, ob man In- oder Ausländer ist. Es kann nämlich ein Mensch abgeschoben werden, bevor noch der zugrunde liegende Bescheid rechtskräftig ist.
Wo ist denn der Aufschrei in diesem Haus? Wer ist bereit, sich zu einer menschlicheren Vorgangsweise zu bekennen und diesen Paragraphen im Asylgesetz zu ändern?
Ich halte es daher für nicht sehr ernstzunehmend, wenn nur schöne Worte gesprochen werden. Es geht sogar so weit, daß der Obmann der stärksten Oppositionspartei sagt: Dann treten wir doch aus der Menschenrechtskonvention aus! – APA, Oktober 1995: Wenn Österreich durch die Europäische Menschenrechtskonvention beim Familiennachzug in die Pflicht genommen werde, dann sollte man diese Bestimmungen aufgeben. – Eines muß man ihm lassen: Er sagt zumindest ... (Abg. Scheibner: ... bei der Debatte Ihre Polemik anzubringen! Das ist ungeheuerlich!)
Es wäre schön, wenn Sie einmal mitdenken würden, Kollege, denn dann hätte das Ganze einen Sinn, aber ich weiß, daß das bei Ihnen nicht viel Sinn hat. (Abg. Scheibner: Sie wissen ganz genau, wie das damals gewesen ist!) Mir wäre eine andere Ausdrucksweise eher auf der Zunge gelegen. (Beifall beim Liberalen Forum. – Zwischenruf des Abg. Scheibner. – Abg. Dr. Haselsteiner: Zuhören!)
Wenn es möglich ist, daß eine Fraktion dieser Größenordnung sagt, daß man die Bestimmungen einer Menschenrechtskonvention lieber aufgeben soll, dann sehen wir doch, wieweit wir in der Beurteilung der Ernsthaftigkeit von Menschenrechten sind. Wir haben sie zwar alle unterzeichnet, aber wenn wir dann durch diese Menschenrechtskonvention in die Pflicht genommen werden sollen, dann steigen wir lieber aus. Solange wir nicht in die Pflicht genommen werden, halten wir hier alle schöne Reden und sagen: Wunderbar, wir haben uns wirklich weiterentwickelt! – Das ist die Ernsthaftigkeit von Menschen, die irgendwelchen Menschenrechtskonventionen zustimmen, solange man nicht in die Pflicht genommen wird! (Zwischenruf des Abg. Scheibner. ) Sie brauchen es nur nachzulesen. Wenn Sie mir nicht glauben – Ihrem Parteiobmann glauben Sie ja alles, daher müssen Sie sich genau diesen Satz anschauen.
Aber es geht nicht nur um die Situation im Inland, sondern es geht auch um das Umgehen mit Ländern außerhalb, und da habe ich nicht nur Länder wie China und Co – ich sage das jetzt einmal so, das ist von der Größenordnung her für mich ein Synonym – angesprochen. Wir sind jetzt in einer Situation, in der wir auch das machen könnten, was Kollege Fuhrmann vorher mit dem Begriff des moralischen Drucks umschrieben hat, als er gemeint hat, wie wunderbar das ist, wenn wir Derartiges beschließen und wenn wir die anderen Länder miteinbeziehen. Im übrigen gebe ich ihm recht, daß das richtig und gut ist. Aber man darf die Konsequenz, daß man nämlich dann die Möglichkeit hätte, moralischen Druck auszuüben, nicht nur auf dieses Übereinkommen beziehen, sondern zum Beispiel auch auf einen Akt, der uns bevorsteht, nämlich die Anerkennung Restjugoslawiens.
Wir wissen, daß sich die Europäische Union mit dem Gedanken trägt, Restjugoslawien anzuerkennen. Da gibt es bislang relativ weiche Formulierungen, welche Bedingungen man daran