Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 8. Sitzung / Seite 49

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differenziert eine Abgabe zu leisten beziehungsweise indirekt durch eine Erhöhung des Verkaufspreises den Erhöhungsbetrag zu zahlen.

Ich meine daher, daß hier der österreichischen Wirtschaft eine weitere Belastung aufgebürdet wird. Ich vertrete die Auffassung, daß es gerade in so schwierigen Zeiten wie jetzt kontraproduktiv wäre, wenn man die Wirtschaft undifferenziert – wohlgemerkt: undifferenziert –, egal, ob hier Autorenrechte mißbraucht werden oder nicht, formal und dogmatisch mit einer Steuer, mit einer Gerätevergütung bedenkt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Aber wir Freiheitlichen sind auch aus einem anderen Grund gegen die Kopiersteuer. Diese Gesetzesvorlage, diese Formulierung der Bestimmung des § 42b der Urheberrechtsgesetz-Novelle, ist praktisch 1 zu 1 abgeschrieben aus Deutschland; man könnte jetzt sagen, um hier die Duplizität der Ereignisse zu untermauern, kopiert worden. Also es findet hier eine Kopie der deutschen Gesetzeslage statt, um die Kopiergerätehersteller, aber auch die Wirtschaft, die ja von den Kopiergeräten teilweise lebt und sie gebraucht, einseitig zu belasten.

Daß das Abschreiben von Gesetzen, die doch teilweise schon acht, neun Jahre alt sind, nicht immer gut ist, das beweist auch die Vorlage, wenn man sie einer näheren Überprüfung unterzieht, nämlich deshalb, weil zwar die Kopiergeräteerzeuger erfaßt sind, aber nicht etwa die neuen Technologien. Denn man kann nicht mit dem Wissensstand des Jahres 1996 und mit der heutigen Technologie einen Sachverhalt mit einer Interessensituation des Jahres 1985 vergleichen, als es Computer, Bildschirme, CD-ROM und Drucker, die kopiert haben, noch gar nicht in diesem Ausmaß gegeben hat und dieses Problem noch gar nicht relevant war.

Ich halte daher fest, daß hier ein gleicher Sachverhalt ungleich geregelt würde. Es würden lediglich die Kopiergeräte diskriminiert, aber die Vervielfältigungen durch Computerbildschirme, CD-ROM und Drucker würden hier ungeschoren bleiben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Daß das nicht sachgerecht ist und daß es nicht sein kann, daß hier alle über einen Kamm geschoren werden, sei es, daß sie Autorenrechte hier kopieren oder nicht, das muß einmal deutlich festgestellt werden. Das ist sicher nicht zweckmäßig.

Oder denken Sie auch an einen Industriebetrieb, meine sehr geehrten Damen und Herren, dem niemals einfiele, in Autorenrechte einzugreifen und irgendwelche Fachbücher zu kopieren, der sich lediglich mit Buchhaltungsunterlagen auf Kopierebene zu befassen hat oder von dem nur Rechnungen kopiert werden. Alle diese Unternehmer werden hier unreflektiert in diese Vergütung mit einbezogen.

Ich glaube aber auch, daß es aus der Sicht der Schulen, Hochschulen und Einrichtungen der Berufsbildung, die dann eine zweite Steuer zu leisten hätten, derzeit nicht vertretbar und zu verantworten ist angesichts der Budgetkrise und der Beschränkungen bei der Forschung und an den Universitäten, daß es hier wieder zu einer Doppelsteuer kommt. Denn, meine sehr geehrten Damen und Herren, denken Sie an Schulen. Die müssen das erste Mal die Vergütung leisten, wenn sie das Kopiergerät anschaffen. Und das zweite Mal wird dann die einzelne Kopie im Wege einer Betreibervergütung noch einmal mit einer Abgabe belastet, sodaß nach den vorliegenden Berechnungen damit zu rechnen ist, daß nicht nur die Kopiergeräte massiv teurer werden, sondern auch die einzelne Kopie um etwa 35 Groschen pro Stück. (Präsident Dr. Neisser übernimmt den Vorsitz.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich lade Sie sehr herzlich ein, unserem Abänderungsantrag zuzustimmen. Der Abänderungsantrag sieht einerseits eine Verbesserung der Rechtsstellung der Filmschaffenden, der Filmurheber vor, zum einen in Ansehung der Altfilme, die voll miteinbezogen werden, zum anderen durch die volle Wahrnehmung der Vergütungsansprüche auch bei den Übersetzungsrechten. Andererseits sieht dieser Abänderungsantrag aber auch aus den erwähnten Gründen einen Entfall der Kopiersteuer vor.


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