Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 8. Sitzung / Seite 50

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Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich appelliere insbesondere an die Österreichische Volkspartei, es nicht dazu kommen zu lassen, daß dieses Gesetz mit der Kopiersteuer in Kraft tritt. Ich habe gestern gehört, daß die Österreichische Volkspartei schon um eine Art Entschärfung dieser die Wirtschaft so einseitig belastenden Bestimmung bemüht ist und eine längere Inkrafttretensfrist befürwortet, aber das nützt natürlich nichts. Denn wenn ein Gesetz einmal beschlossen ist, ändert auch ein späterer Zeitpunkt des Inkrafttretens nichts am Inkrafttreten – es sei denn, meine sehr geehrten Damen und Herren von der Österreichischen Volkspartei, Sie wollen ein späteres Inkrafttreten nur deshalb, um eine weitere Novelle vorbereiten zu können. Aber es ist ja wirklich nicht Sinn der Sache, daß man ein Gesetz verabschiedet und im nächsten Atemzug gleich wieder novelliert.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir stellen daher aus den erwähnten Gründen den Abänderungsantrag. Wenn dem Abänderungsantrag nicht entsprochen wird, sehen wir uns gezwungen, die gesamte Novelle in dritter Lesung abzulehnen, im Wissen, daß wir mit unserem Abänderungsantrag den Filmschaffenden mit Recht – entsprechend ihrem Werk – einen guten Dienst erwiesen hätten. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

13.02

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Als nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Dr. Fekter. – Bitte, Frau Abgeordnete, Sie haben das Wort.

13.02

Abgeordnete Mag. Dr. Maria Fekter (ÖVP): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Die Urheberrechtsgesetz-Novelle 1996 ist zwei Jahre lang intensiv beraten worden, da ja bereits 1993 novelliert wurde. Damals hat man das Gemeinschaftsrecht an den EWR angepaßt. Wünsche der Kunstschaffenden wurden 1993 nicht in ausreichendem Ausmaß berücksichtigt, aber es wurde versprochen, eine größere Novelle zu machen, welche heute hier vorliegt.

Ziel der Novelle ist eine angemessene Abgeltung für die Verwertung der Produkte von Künstlern, Autoren, Kulturschaffenden. Primär wird damit die wirtschaftliche Lage des Kulturschaffenden verbessert. Das heißt, er hat also neben den sogenannten erbettelten Subventionen die Möglichkeit, über die Verwertungsbeiträge ein Entgelt für seine Leistung zu bekommen. Es ist das nur der Versuch einer Gleichstellung von materiellem und geistigem Eigentum. Das heißt, in einer hochentwickelten Volkswirtschaft, in einer Marktwirtschaft, als die wir uns verstehen, muß neben den materiellen auch den geistigen Produkten ein Marktwert zugestanden werden. Geistiges Eigentum hat bei uns aber bei weitem noch nicht jenen Stellenwert, der ihm eigentlich zukommen sollte. Die Wertschöpfung der Copyright-Industries umfaßt zirka 2 Prozent des Bruttoinlandsproduktes: Das sind Film, Fernsehen, Video, Design, Graphik, Theater, Fotographie, Architektur, Werbung et cetera. Diese Branchen bieten 74 000 Arbeitsplätze, sie sind klassische Wachstumsbranchen, und daher stellt eine Urheberrechtsgesetz-Novelle auch einen wirtschaftlichen Faktor dar. Man will damit auf dem Markt faire und gerechte Chancen bieten, den Marktmechanismen durch gesetzliche Regelungen ein bißchen nachhelfen in der Form, daß man Gruppierungen, die sonst nie zu ihren Rechten kommen würden, eben gesetzliche Lizenzen einräumt.

Hauptpunkt der Novelle ist die von Herrn Kollegen Krüger erwähnte Reprographievergütung, das heißt eine Vergütung für Vervielfältigung – Fotokopien, andersartige Vervielfältigung von Druckwerken, auch von Notenmaterial. Diese ist doppelbelastend ausgeführt, nämlich als Gerätevergütung, die beim Inverkehrbringen von Reprographiegeräten anfällt, und als Betreibervergütung.

Es ist unrichtig, Herr Kollege Krüger, wenn Sie behaupten, daß Geräte dadurch um 10 Prozent teurer werden. Denn die Geräte, die sich auf dem Markt befinden, werden von internationalen Konzernen hergestellt, und international können sie bereits mit dieser Vergütung auf dem Markt angeboten werden. Das heißt, die Konzerne wissen, worum es dabei geht, sie können damit umgehen. Derzeit ist es so, daß in Österreich aufgrund – ich sage es jetzt einmal so – vielleicht ein bißchen zu wenig Wettbewerbs diese Geräte ohnehin schon etwas teurer sind als im Ausland. (Abg. Rossmann: Das ist ja wegen der höheren Mehrwertsteuer in Österreich!) Nicht


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