nur aufgrund der höheren Mehrwertsteuer, Frau Kollegin Rossmann, sondern es ist einfach so (Abg. Rossmann: Hohe Lohnnebenkosten! Die Gesamtkostenstruktur!): Wenn der Markt es hergibt, ist es gut; wenn nicht, wenn eben Dinge im Ausland gekauft werden, müssen sich auch die Anbieter dieser Geräte danach richten.
Es ist richtig, daß die Kostenstruktur in Österreich – da bin ich auf Ihrer Seite – insbesondere bei den Lohnkosten relativ hoch ist. Aber verglichen mit Deutschland ist es nicht immer unbedingt notwendig, daß wir höhere Preise haben als in Deutschland. (Abg. Rossmann: Die Mehrwertsteuer!) Abgesehen von der Mehrwertsteuer. Ich glaube, daß diese Geräte nicht zwangsläufig teurer werden. Die Reprographievergütung beträgt zum Beispiel in Deutschland nicht 10 Prozent, wie Herr Kollege Krüger ausgeführt hat, sondern nur 0,5 bis 2 Prozent. Im Gesetz findet sich kein Prozentsatz, dieser ist von den Herstellern und den Verwertungsgesellschaften auszuverhandeln. Und in Deutschland werden Kopien derzeit auch nicht um 35 Groschen teurer – das sind Zahlen, die unseriös sind. Derzeit liegt in Deutschland der Vergütungspreis zwischen 2 und 4 Groschen.
Ich persönlich bin unglücklich mit dieser Vergütung, das gebe ich zu. Wir führen damit neue Bürokratie ein, und sie ist im Hinblick auf den technischen Standard nicht wirklich optimal ausgeführt. Es ist aber so, daß zum Schutz des geistigen Eigentums von Autoren und Komponisten im Hinblick auf eine Abwägung der Rechtsinteressen die Einführung dieser Vergütung akzeptiert werden kann. Eine ähnliche Lösung kennen wir ja bereits bei der Leerkassettenvergütung, die bürokratisch funktioniert, wiewohl sie in der Wirtschaft ungeliebt ist.
Nicht verhehlen möchte ich, daß diese Abgabe eine erhebliche Belastung der öffentlichen Haushalte mit sich bringen wird. Insbesondere die Bildungseinrichtungen – Schulerhalter, WIFIs, BFIs et cetera – werden in Zukunft durch diese Vergütungsabgabe enorm belastet werden, insbesondere bei der Anschaffung von Geräten. Sofern sie entgeltlich Kopien zur Verfügung stellen, ist diese Vergütung in den Preis einzurechnen und hat sie derjenige zu bezahlen, der die Kopien braucht.
Ein weiterer Schwerpunkt dieser Novelle ist die Verbesserung der Rechte der Filmurheber. Es handelt sich hierbei um einen Kompromiß, der einerseits den Produzenten den weltweiten Verkauf und Vertrieb ihrer Filme erlaubt, es andererseits aber auch den Film-Urhebern – also den Regisseuren, Kameramännern, Cuttern, Kostümbildern, Ausstattern et cetera – ermöglicht, an den wirtschaftlichen Ergebnissen des Gesamtwerkes durch weitere Verwertung teilzuhaben. Die Verwertung betrifft insbesondere die neuen Technologien wie Kabelfernsehen, Videokassetten et cetera.
Die im Gesetz enthaltene Aufteilung der Verwertungsbeiträge zwischen Produzenten und Film-Urheber im Verhältnis 50 : 50 scheint eine faire Lösung zu sein, ausgewogen zwischen einerseits dem kreativen Beitrag der Urheber und andererseits dem Kapitaleinsatz und dem wirtschaftlichen Risiko der Produzenten.
Die Filmschauspieler sind bei diesen Neuregelungen nicht extra erwähnt, das heißt aber nicht, daß sie keine Rechte haben. In der Vermiet- und Verleihrichtlinie der EU sind die Schauspieler ausdrücklich anerkannt. Die Tatsache, daß bisher keine Tantiemen für Schauspieler geflossen sind, liegt nicht so sehr an der gesetzlichen Regelung, sondern vielmehr an der Effizienz ihrer eigenen Vertretung, diese Verwertungsrechte geltend zu machen. Es ist demnächst zu erwarten, daß auch Filmschauspieler ein bißchen Druck bezüglich ihrer Verwertungsgesellschaft machen und dann an den Erträgen mitpartizipieren.
Neben EU-Anpassungen im Bereich des Satelliten- und des Kabel-TVs – Satellitenübertragungen sind in dem Land urheberrechtlich relevant, von dem aus die Sendung ihren Ausgang nimmt; ich habe schon erwähnt, daß Filmschaffende an den Kabelverwertungsrechten beteiligt werden – bringt die Novelle ein eingeschränktes Ausstellungsrecht in Form eines angemessenen Vergütungsanspruches, eine Verschärfung der strafrechtlichen Vorschriften dann, wenn die Urheberrechte gewerbsmäßig verletzt werden – also durch professionell hergestellte Schwarzkopien, die unter die Leute gebracht werden.