Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 8. Sitzung / Seite 52

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Die Novelle bringt auch einen erleichterten Zugang zu wissenschaftlich urheberrechtlich geschützten Werken für Unterricht und Wissenschaft und – das ist besonders wichtig für den österreichischen Tourismus – eine gesetzliche Lizenz für die Aufführung von handelsüblichen Videokassetten in Beherbergungsbetrieben. Die Videokassetten müssen dort unentgeltlich bereitgestellt werden. Der Beherbergungsbetreiber – der Hotelier, der Wirt, der Pensionsinhaber – muß aber, wenn er seinen Gästen diese Nebenleistung anbietet, eine angemessene Verwertungsabgabe an die Verwertungsgesellschaften bezahlen.

Die unentgeltlich präsentierten Videofilme müssen mindestens zwei Jahre alt sein; damit soll gewährleistet sein, daß ein primärer Kinoerfolg durch solche Aufführungsmöglichkeiten nicht unterlaufen wird.

Zum Schluß: Meine sehr verehrten Damen und Herren! Eine bedeutende Forderung der Kunstschaffenden, die anläßlich der Urheberrechtskongresse in Salzburg 1992/93 gestellt worden ist, wurde nicht umgesetzt, nämlich das sogenannte Folgerecht. Beim Folgerecht handelt es sich darum, daß ein Künstler an der Weiterveräußerung seines Kunstwerks immer wieder mitpartizipieren soll. Denken Sie daran: Das hat Relevanz, wenn ein Künstler in seiner späteren Schaffensphase sehr hohe Preise für seine Werke erzielt. Er sollte am Erlös seiner Erstwerke, die noch günstig zu haben waren, mitpartizipieren, wenn sie später teuer verkauft werden.

Im Begutachtungsverfahren wurde dieses Folgerecht, wie nicht anders zu erwarten, von den Zahlungspflichtigen – das sind der Kunsthandel, die Galerien et cetera – abgelehnt mit dem Argument, daß die Einführung des Folgerechtes dem inländischen Kunsthandel schweren wirtschaftlichen Schaden zufügen würde, was letztlich auch auf die Künstler selbst negativen Einfluß hätte, da diese, wenn die Galerien nicht leben können, kein Geld erhalten.

Überraschend in der Diskussion war dann, daß sich auch namhafte Künstler, insbesondere sehr prominente Maler, diesem Argument angeschlossen haben, aber auch das Wirtschaftsministerium und das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst, sodaß darüber keine Einigung erzielt werden konnte und dieses Folgerecht nach wie vor im Raum und zur Verhandlung steht.

Derzeit gibt es in der EU bezüglich Urheberrecht Harmonisierungsbestrebungen. Es wird sich zeigen, ob die auch von mir ungeliebte Reprographievergütung oder das Folgerecht in einer EU-Richtlinie normiert werden, und spätestens dann, meine sehr verehrten Damen und Herren, werden wir uns wieder mit diesem Thema befassen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

13.15

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Die nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Rossmann. – Frau Abgeordnete, Sie haben noch eine Redezeit von 5 Minuten zur Verfügung. (Abg. Dr. Cap: Das genügt!)

13.15

Abgeordnete Mares Rossmann (Freiheitliche): Hohes Haus! Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zuerst möchte ich Kollegin Fekter die Stellungnahme des Herrn Popp von Literar-Mechana vorlesen, der dem Argument, es könnte zu einem Geldabfluß ins Ausland kommen, indem Kopierer im Ausland gekauft werden, folgendes entgegensetzt: Wolle man dies als Maßstab nehmen, müßte man dafür eintreten, daß keine Kopiergeräte aus dem Ausland bezogen werden dürfen.

Ich frage mich dann schon: Wo sind wir denn eigentlich, sind wir jetzt in der EU – einem freien Markt – oder nicht? Sollen Einschränkungen kommen, wonach man auf einmal Kopiergeräte nicht mehr aus dem Ausland beziehen darf? – Sicher werden die Leute das in Zukunft machen.

Aber nun zu einem weiteren Paragraphen dieser Novelle, und zwar zu der langjährigen Diskussion über die Wiedergabe von Filmen in Beherbergungs- oder Gastronomiebetrieben – Herr Kollege Puttinger weiß sicher ganz genau, was jetzt kommen wird; er lacht schon. Seit es Videosysteme gibt, gibt es auch diese Debatte. Sie ist natürlich längst überholt – auch schon


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