Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 8. Sitzung / Seite 54

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

"Gastgewerbeunternehmer dürfen für ihre Gäste Werke der Filmkunst öffentlich aufführen, wenn"

4. Art. VI Abs. 1 lautet:

"(1) Die §§ 38 und 39 UrhG in der Fassung dieses Bundesgesetzes gelten für alle geschützten Filme, auch wenn sie beim Inkrafttreten der Urheberrechtsgesetz-Novelle 1996 bereits hergestellt waren."

5. Art. VI Abs. 2 entfällt.

*****

Abschließend möchte ich noch folgendes sagen: Herr Minister Michalek! Ihnen ist der Vorwurf, daß Sie das Gesetz nicht großzügiger betrachtet und damit die Probleme der Tourismuswirtschaft nicht gelöst haben, sicher nicht zu machen. Aber ich möchte in diesem Haus schon anregen, daß sämtliche Gesetze, die in Zukunft gemacht werden, übergreifend, auch für einen gewissen Wirtschaftszweig – in diesem Fall ist es die sehr marode und kranke Tourismuswirtschaft –, konzipiert werden. Es kann nicht sein, daß Gesetze von jedem Regierungsmitglied kommen und immer wieder Eingriffe in gewisse Bereiche – etwa im Tourismus – vorgenommen werden. Hier muß man weiterdenken und in Zukunft darauf achten, ob die Gesetze tourismuswirtschaftlich tauglich sind – das wäre meine Bitte an Sie. – Danke sehr. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

13.21

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Der von der Frau Abgeordneten Rossmann soeben vorgetragene Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt. Er steht mit in Verhandlung.

Als nächster hat sich Abgeordneter Dr. Fuhrmann zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.

13.21

Abgeordneter Dr. Willi Fuhrmann (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie die Frau Vorsitzende des Justizausschusses in ihrer Rede schon ausgeführt hat, handelt es sich bei dieser Novelle zum Urheberrechtsgesetz um etwas, was dieses Parlament nachzuholen hatte. Und das geschieht heute im Interesse der betroffenen Künstler dieses Landes, die bei der Novelle im Jahr 1993 – wollen wir es einmal salopp formulieren – ziemlich leer ausgegangen sind. Es ist im Jahr 1993 in der Tat unterlassen worden, die Dinge, die wir heute nachholen, auch gleich mitzuerledigen.

Ich glaube, es fällt einem kein Stein aus der Krone, wenn man als Parlamentarier selbstkritisch zugibt, daß dieser Prozeß auch etwas schneller vor sich hätte gehen können. Wir alle wissen, warum es erst heute diese Debatte gibt und zu dieser Beschlußfassung kommen wird. Wenn uns von der einen oder anderen Seite der Vorwurf gemacht wird: Also so lange hätte es nicht dauern müssen!, kann man nur sagen: Ja, das ist richtig.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auf der anderen Seite hat diese Zeitspanne doch bewirkt – das möchte ich zur Korrektur der Ausführungen der beiden Kontraredner bringen –, daß das, was wir heute beschließen werden, eine Kompromißvariante darstellt. Die Novelle ist in fast ihrem gesamten Inhalt – bis auf ein paar Kleinigkeiten – ein Kompromiß zwischen den betroffenen Gruppierungen, insbesondere – ich rufe mir die Erörterungen des Kollegen Krüger in Erinnerung – zwischen Filmschaffenden und Filmproduzenten.

Ich weiß schon, bei ein paar Kleinigkeiten gibt es noch Differenzen, aber so, wie es der Kultursprecher der FPÖ hier dargestellt hat, ist es ganz einfach nicht.

Es hat in den letzten Tagen plötzlich eine starke Diskussion gegeben, und das ist auch, was nicht verwunderlich ist, sehr massiv in die Diskussionsbeiträge der beiden Kontraredner eingeflossen. Was die Herrschaften oder Firmen betrifft, die es sich Hunderttausende Schilling haben


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite