Öffentlichkeit in Österreich weismachen wollen, daß, wenn wir ... (Zwischenruf des Abg. Dr. Krüger. ) Horchen Sie mir zu! Vielleicht kann Sie das als Kultursprecher noch zu einem Umdenken bringen. Gerade jene Künstler, die zum Beispiel in der Bundesrepublik Deutschland, in Spanien, in Belgien mit genau der gleichen Regelung, die bei uns jetzt angeblich wirtschaftlich so dramatisch und entsetzlich sei, konfrontiert sind, können dort sehr gut damit leben, haben überhaupt keine Probleme damit. Unsere österreichischen Künstler bekommen zum Beispiel, wenn sie in Deutschland veröffentlichen, von dort auch das Geld.
Herr Kollege Kultursprecher Krüger! Sie müssen einmal einem österreichischen Autor erklären, wie Sie es vertreten können, gegen eine Regelung zu sein, die den österreichischen Autor in seinem Heimatland Österreich gleichstellt mit jenen Regelungen, die er in Deutschland schon seit fast zehn Jahren hat. Sie müssen mir erklären, wie Sie dem plausibel machen wollen, daß Sie dagegen auftreten. Ich kann es mir nur so erklären, daß das durch die Inseratenkampagne in Ihnen so entstanden ist.
Es ist angesprochen worden, meine sehr geehrten Damen und Herren, daß das für die öffentlichen Haushalte einen Mehraufwand bringen wird. Das wird schon so sein, aber ich frage Sie noch einmal: Wie wollen Sie den Künstlern erklären – einige wenige stehen auf der Spitze des Berges und verdienen viel; es sei Ihnen vergönnt; aber diese paar, die auf der Spitze stehen, stehen doch auf einer riesengroßen Pyramide von kleinen, die oft am Rande des Existenzminimums leben –, daß man einerseits, gerade Sie und Ihre Partei, Herr Abgeordneter Krüger, diese Künstler immer wieder – immer wieder! – brandmarkt, wenn sie Subventionen des Staates bekommen, und sie dann als Staatskünstler – abwertend gemeint – heruntersetzt, sich andererseits aber dann auch wieder darüber aufregt, wenn auch die öffentliche Hand ihre gerechtfertigten Abgaben und den gerechtfertigten Preis für dieses Werk der Künstler bezahlen soll?
Wenn wir über die Schulen reden, meine sehr geehrten Damen und Herren, dann müssen wir auch einmal eines ehrlich aussprechen: Es ist doch nach der heutigen Rechtslage, nach dem heutigen Rechtsstand des Urheberrechtsgesetzes den Schulen verwehrt, mit Kopien zu arbeiten, wenn nicht die Genehmigung des berechtigten Künstlers eingeholt wird. Wollen wir wirklich, Herr Kollege Krüger – Sie sind in zweifacher Hinsicht angesprochen, als Abgeordnetenkollege und als Rechtsanwaltskollege –, in diesem Parlament argumentieren: Behalten wir halt augenzwinkernd den Zustand bei, daß Unrecht geschieht, daß man halt nichts sehen, nichts hören und nicht darüber sprechen will, daß in den Schulen nicht korrekt vorgegangen wird, nämlich nicht im Interesse der Künstler, der Autoren? Oder bekennen wir uns dazu, daß das etwas kostet?
Jeder, der eine Leistung erbringt, die, in welcher Form auch immer, von irgendeinem Teil der öffentlichen Hand, von irgendeiner Körperschaft in Anspruch genommen wird, hat ein Recht darauf, sein Entgelt dafür zu bekommen. Das gilt nicht nur für Private, sondern auch für die öffentliche Hand.
In diesem Sinne, meine sehr geehrten Damen und Herren, möchte ich nur noch einen kurzen Satz zur Frau Abgeordneten Rossmann sagen, die ich zwar nicht sehe, aber, wie ich annehme, ... (Rufe bei den Freiheitlichen: Da ist sie eh!) Wo ist sie? – Haigermoser hat Sie abgedeckt, Frau Kollegin. Ich bitte um Entschuldigung! Daher kann ich diesen Satz ... (Abg. Haigermoser: Herr Altklubobmann! Keine künstliche Aufregung!) Haigermoser! So alt nicht, jung genug! Aber ich spreche mit Frau Kollegin Rossmann, ich darf an sie noch einen Satz richten.
Frau Kollegin Rossmann! Sie müssen mißverstanden haben, daß irgend jemand gesagt haben solle, man dürfe keine Kopiergeräte aus dem Ausland beziehen. Das haben Sie mißverstanden. Ich bin nicht der Pflichtverteidiger der Frau Kollegin Fekter, aber das hat sie nicht gesagt. Dieses Ansinnen stellt auch niemand. Nur: Wenn argumentiert wird, daß es doch ganz schrecklich wäre, wenn da jetzt durch diese Abgabe Gelder, gutes österreichisches Geld, an irgendwelche obskuren Künstler im Ausland abfließen würden, dann muß erlaubt sein, darauf hinzuweisen, daß beim Erwerb von Kopiergeräten von jenen Firmen, die uns diese Inserate gewidmet haben, natürlich auch Geld ins Ausland fließt.