Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 8. Sitzung / Seite 58

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Mein Gott, das ist halt im Sinne einer modernen Wirtschaftsverflechtung so, aber schließen wir die Künstler nicht aus. Machen wir nicht folgendes: Argumentieren wir nicht so, daß alles, was für Gewerbetreibende, für Selbständige recht ist, für andere, zum Beispiel für Künstler und Kulturschaffende, nicht billig ist, weil es irgend jemandem zu teuer kommt.

Liebe Frau Kollegin Rossmann! Wenn wir logisch die Beschwerde, die Sie als eine im Tourismus sehr engagierte Frau an uns gerichtet haben, nachvollziehen, muß ich sagen, daß jetzt mit den neuen Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes auch eine sehr tourismusfreundliche Bestimmung eingeführt wird. Es wird jetzt etwas gestattet, was vorher nicht erlaubt war.

Von meinem Freund Rudolf Parnigoni, unserem Tourismussprecher, weiß ich, daß er sich schon lange für dieses Anliegen eingesetzt hat. Wenn wir das jetzt einführen, meine sehr geehrten Damen und Herren, verstehe ich nicht, warum sich Frau Kollegin Rossmann darüber aufregt, es sei denn, sie wollte haben, daß in jedem Wirtshaus Österreichs eine Filmleinwand angebracht wird. Also ich muß Ihnen ehrlich sagen, es ist fraglich, ob das für den Tourismusstandort Österreich so gescheit wäre.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Abschließend möchte ich sagen: Ich glaube, daß all jene, die der heutigen Novelle des Urheberrechtsgesetzes nach dieser Debatte zustimmen werden, dies mit gutem Gewissen tun können, und zwar sowohl vom wirtschaftlichen Standpunkt her als auch im Interesse der Künstler und somit vom kulturellen Standpunkt her. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

13.42

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Abgeordneter Dr. Krüger hat sich zu einer tatsächlichen Berichtigung gemeldet. – Herr Abgeordneter, ich erteile Ihnen dazu das Wort und bitte Sie, mit der Behauptung, die Sie berichtigen wollen, zu beginnen.

13.42

Abgeordneter Dr. Michael Krüger (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Abgeordneter Dr. Fuhrmann hat behauptet, ich hätte in irreführender Weise den Begriff "Kopiersteuer" verwendet.

Ich stelle dazu richtig, daß ich gerade diesen Begriff relativiert und ausdrücklich festgestellt habe, daß es um kein Steuereinhebungsrecht einer Gebietskörperschaft geht. Ich habe genau den Gesetzestext zitiert, sehr geehrter Herr Kollege Fuhrmann, nämlich daß es sich in diesem Falle um eine Reprographievergütung zugunsten der Autoren handelt. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

13.43

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Herr Abgeordneter Dr. Fuhrmann hat sich zu einer persönlichen Erwiderung zu Wort gemeldet. – Bitte, drei Minuten.

13.43

Abgeordneter Dr. Willi Fuhrmann (SPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich danke vielmals, ich werde die drei Minuten nicht brauchen.

Abgeordneter Krüger hat mich in seiner tatsächlichen Berichtigung persönlich apostrophiert und mir vorgeworfen, ich hätte ihn nicht korrekt zitiert.

Alle, die das Protokoll nachlesen werden, werden feststellen können, daß mein Vorwurf an ihn völlig korrekt war, und ich nehme auch kein Wort davon zurück. Ich habe klargestellt, daß er das beim ersten Mal, als er den Begriff "Steuer" genannt hat, relativiert hat, aber während seiner Rede mehrfach – ich glaube mich zu erinnern: zwei- bis dreimal – das Wort "Kopiersteuer" dann nicht relativiert verwendet hat. (Abg. Haigermoser: Glaubst du das, oder ist das tatsächlich?) Daher ist von diesem meinem Vorwurf auch nach der fälschlichen tatsächlichen Berichtigung des Abgeordneten Krüger kein Wort zurückzunehmen. Ich bitte Sie, das zur Kenntnis zu nehmen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

13.44


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