Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 8. Sitzung / Seite 165

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17. Vor wenigen Wochen wurde von Ihnen mit der Elektrizitätswirtschaft ein neues Preisaufsichtsystem vereinbart, das Sie von der lästigen Strompreisfestsetzung entbindet und den Elektrizitätsversorgern eine fixe Monopolrente garantiert.

Warum sind in diesem neuen Strompreisverfahren keine Least-Cost-Planning-Mechanismen vorgesehen, die die konsequente Nutzung der Energiesparpotentiale durch die EVUs vor weiteren Kraftwerksbauten gewährleisten würde?

18. In der Vergangenheit hat man sich zumindest offiziell bemüht, der Privilegienwirtschaft in der E-Wirtschaft ein Ende zu bereiten. Dennoch stiegen die durchschnittlichen Monatsgehälter und -löhne auch in den letzten Jahren. Das Medianeinkommen (inklusive Sonderzahlungen) lag 1994 bei 36 000 S im Gegensatz zu 29 000 S im Jahre 1990 (plus 24 Prozent!). Damit liegt der Medianverdienst (50 Prozent verdienen mehr und 50 Prozent verdienen weniger) in der E-Wirtschaft 1994 um rund 65 Prozent über der Gesamtwirtschaft.

Wie erklären Sie diese deutlichen Lohn- und Gehaltssteigerungen in den vergangenen Jahren? Meinen Sie, daß der Privilegienabbau in der Elektrizitätswirtschaft erfolgreich war?

19. Mit der Förderung von Alternativenergien ist es auf Bundesebene schlecht bestellt. Wann ist mit der Umsetzung des im Energiebericht 1993 versprochenen Pilotprogramms für Windkraftanlagen zu rechnen, und welchen Umfang wird es haben?

20. Das 1994 mit der E-Wirtschaft geschlossene Generalübereinkommen zur "Förderung" der Stromeinspeisung aus erneuerbaren Energien ins öffentliche Netz läuft in wenigen Monaten aus.

Welche Regelung wollen Sie in Hinkunft treffen, um für die Stromerzeugung aus Alternativenergien angemessene und nicht-diskriminierende Tarife für die Stromeinspeisung ins öffentliche Netz zu gewährleisten?

21. Die Landeshauptleute haben von der an sie delegierten Kompetenz zur Regelung der Einspeisetarife kaum Gebrauch gemacht.

Halten Sie es aufgrund dieser Situation nicht für zweckmäßig, diese Kompetenz wieder auf Bundesebene wahrzunehmen? Wenn nein, warum nicht?

22. Die EVN, die erst gar nicht dem Generalübereinkommen zur "Förderung" der Stromeinspeisung aus erneuerbaren Energien beigetreten ist, verlangt neuerdings von den Betreibern von Windkraftanlagen eine sogenannte Netzbereitstellungsgebühr im Umfang von 375 S pro Kilowatt für Anlagen über 0,1 MW. Für viele niederösterreichische Windkraftprojekte war diese Gebühr das endgültige wirtschaftliche Aus.

Wie beurteilen Sie diese "Windkraftverhinderungsgebühr" der EVN, und auf welcher gesetzlichen Regelung beruht sie?

23. In der Oststeiermark haben sich betroffene Gemeinden in einer Abstimmung deutlich gegen den Bau der 380-kV-Leitung der Verbundgesellschaft ausgesprochen.

Halten Sie es für sinnvoll, daß die VG mit dem Bau der 380-kV-Leitung zwischen Wien-Südost und dem Südburgenland beginnt, solange die Möglichkeit einer Verlängerung in die Steiermark (UW Kainachtal) ungeklärt ist?

24. Ihr Parteifreund und Regierungskollege Umweltminister Martin Bartenstein behauptet doch tatsächlich, Österreichs Energiepolitik sei gescheitert. Im Hinblick auf die mäßigen Erfolge führt er aus, "die bisherigen Maßnahmen zur Einsparung von Energie reichen nicht aus, um die vorgeschriebenen Ziele zu erreichen." ("Der Standard", 29.11.1995)

Teilen Sie die Meinung von Umweltminister Martin Bartenstein? Wenn ja, welche Maßnahmen wollen Sie setzen, um zumindest in Hinkunft sicherzustellen, daß die vorgeschriebenen Ziele erreicht werden?


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