Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 8. Sitzung / Seite 170

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Entschließungsantrag

betreffend Schaffung einer unabhängigen Energie-Koordinierungsbehörde

Der Nationalrat wolle beschießen:

"Der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten wird aufgefordert, dem Parlament bis Mitte 1996 einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Schaffung einer unabhängigen Energie-Koordinierungsbehörde vorsieht, deren Aufgabe

– die Koordinierung der Ausbauprogramme,

– die Vergabe der Konzessionen,

– die Entscheidung über neue Kraftwerkskapazitäten

ist."

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Meine sehr verehrten Damen und Herren! So einfach ist es, dem Willen des Bundeskanzlers endlich zum Durchbruch zu verhelfen. Ich bin ja doch beinahe der Überzeugung, daß die sozialdemokratische Fraktion hier in diesem Hohen Haus ihren Bundeskanzler nicht desavouieren wird und uns selbstverständlich helfen wird, den Willen des Bundeskanzlers der Republik Österreich umzusetzen. (Beifall bei den Grünen.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es geht aber um mehr, nämlich um die gesamte Neuorganisation der Energiewirtschaft in Österreich. Wir alle wissen – ich merke am Kopfnicken, diesbezüglich herrscht relativ breiter Konsens –, daß es eine Neustrukturierung der Energiewirtschaft in Österreich geben muß mit einer Präzisierung der Aufgabenfelder, mit neuen gesetzlichen Definitionen der Aufgaben. Es kann nicht sein, daß die E-Wirtschaft de facto nur im Bereich der Versorgungssicherheit gesetzlich beauftragt wird. Wir glauben, daß man weit darüber hinaus gehen muß. Auch darüber erhoffen wir uns heute vom Wirtschaftsminister einige sehr konkrete Aussagen.

Aber entscheidend ist die Frage: Wie kann die Bundesregierung im wirklich akuten Fall Lambach einen ganz konkreten Beitrag liefern? – Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es gibt in Österreich einen Gesetzespassus, nämlich im österreichischen Verstaatlichungsgesetz, der hier definiert, daß bei größeren Kraftwerksprojekten die Bundesregierung koordinierend eingreifen und die Genehmigungskompetenz an sich ziehen kann. (Abg. Dr. Fekter: Aber es ist ja schon bewilligt!) Es ist allerdings, meine sehr verehrten Damen und Herren, nicht konkret definiert, ab wann ein Kraftwerk ein Großkraftwerk ist.

Da die Grünen gläubige Menschen sind – nicht nur in bezug auf Aussagen des Herrn Bundeskanzlers; sondern sie vertrauen manchmal auch dem Landeshauptmann von Oberösterreich –, haben wir mit großem Interesse vernommen, daß Herr Landeshauptmann Pühringer gemeint hat, Lambach zähle von den 1 600 Laufkraftwerken Österreichs zu den 100 größten. – Wenn dem so ist – ich zweifle überhaupt nicht daran, daß dem so ist –, dann handelt es sich doch um ein großes Kraftwerk. (Abg. Wabl: Auf jeden Fall ein großer Blödsinn!)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach dieser Definition fällt Lambach unter das Verstaatlichungsgesetz, und die Bundesregierung wäre ohne weiteres dazu ermächtigt, die Kompetenz in Sachen Lambach an sich zu ziehen. Das hätte eine ganz interessante Auswirkung: Das wäre nämlich eine Möglichkeit, um aus diesem Konfliktfall Lambach herauszukommen, um diese Genehmigungsfrage aus dem parteiischen Bereich des Landeshauptmannes von Oberösterreich herauszunehmen.

Ist es ein Zufall, daß ein Landeshauptmann als angeblich unabhängige Genehmigungsbehörde in der "Zeit im Bild 2" auftritt mit den ersten vier Worten: "Wir von der OKA"? – "Wir von der


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