Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 8. Sitzung / Seite 179

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Zur Frage 15:

Ich verweise zunächst auf meine einleitenden Bemerkungen, in denen ich ein Programm zur Verstärkung der Aufsichts- und Koordinationsmechanismen im Bereich der Elektrizitätswirtschaft skizziert habe. Ich warne aber noch einmal vor überzogenen Energieplanungsgedanken und verweise auf die gegebene Verfassungsrechtslage. Entsprechend der föderalistischen Struktur der österreichischen Elektrizitätsversorgung weist Artikel 12 Bundes-Verfassungsgesetz auf dem Gebiet des Elektrizitätswesens dem Bund lediglich die Zuständigkeit zur Grundsatzgesetzgebung zu, während die Ausführungsgesetzgebung und die Vollziehung eine Angelegenheit der Länder darstellen. Schon aufgrund dieser verfassungsrechtlichen Kompetenzsituation sind mir Eingriffe auf dem Gebiet der Kraftwerksplanung nicht möglich.

Ungeachtet dessen möchte ich auch festhalten, daß es sich bei der Koordination der Kraftwerksplanung vorwiegend um eine Aufgabe handelt, die von den betroffenen Unternehmungen im Einklang mit den Wettbewerbsvorschriften wahrzunehmen sind. Auch kann es nicht Aufgabe einer koordinierten Kraftwerksplanung sein, allfällige Fehleinschätzungen einzelner Unternehmungen im künftigen Energieabsatz zu Lasten anderer Unternehmen auszugleichen. Dirigistische Ad-hoc-Eingriffe von Zentralstellen lehne ich in diesem Zusammenhang jedenfalls ab.

Im übrigen bin ich der Ansicht, daß die österreichischen Elektrizitätsversorgungsunternehmen ihre Koordinationsfunktion durchaus in verantwortungsvoller Weise wahrnehmen, was sich besonders im koordinierten Ausbauprogramm der Verbundgesellschaft, der Landesgesellschaften sowie der landeshauptstädtischen Unternehmungen manifestiert. Ein koordinierter Ausbauplan bedeutet nicht, daß Überkapazitäten oder auch zu geringe Versorgungskapazitäten in allen Fällen vermieden werden können, zumal – und auch das muß gesagt werden – Investitionsentscheidungen beziehungsweise Entscheidungen über langfristige Lieferverträge in der Regel zu einem Zeitpunkt erfolgen, zu dem sich dies nicht exakt abschätzen und immer ganz klar definieren läßt.

Zur Frage 16:

Die in der Anfrage angesprochene Studie Least-Cost-Planning ist von den auftraggebenden Bundesministerien noch nicht approbiert. Die Frage einer allfälligen Implementierung des LCP-Instruments, eines erweiterten Ansatzes Integrated-Ressource-Planning sowie Maßnahmen in dieser Richtung können aber nach Abschluß der Studien diskutiert und erörtert werden. Ich glaube, daß man diese Instrumente in das elektrizitätswirtschaftliche Bewilligungsverfahren von Stromerzeugungsanlagen integrieren muß, und es ist zu klären, auf welcher Ebene dies erfolgen soll.

Zur Frage 17:

Eingangs stelle ich klar, daß durch das neue Strompreisaufsichtssystem der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten weder von der Strompreisfestsetzung entbunden wird noch den Elektrizitätsversorgern fixe Monopolrenten einräumt. Entschieden muß ich mich dagegen aussprechen, daß ich die "lästige" Strompreisregelung ablegen möchte. Vielmehr verhält es sich so, daß ich die bisherige Strompreisregelung durch ein modernes und flexibles Aufsichts- und Informationssystem vereinfacht und Reste, wie ich meine, einer obrigkeitsstaatlichen bürokratischen Lenkungsideologie damit beseitigt habe. Wenn es notwendig und erforderlich ist, werde ich mich aber nicht scheuen, amtswegige Strompreisverfahren einzuleiten und mit Bescheid abzuschließen.

Was Ihre Auffassung betrifft, daß das neue System Renten garantiert, bitte ich, jene ausführlichen Unterlagen zu studieren, die ich anläßlich der Vorstellung des neuen Systems der Öffentlichkeit unterbreitet habe. Klar ist, daß eine flächendeckende Elektrizitätsversorgung in einem bestimmten Gebiet jene Elemente enthält, die in der Volkswirtschaftstheorie als natürliches Monopol bezeichnet werden. Aber gerade hier bringt das neue System mehr Transparenz, die das alte, formalisierte Behördenverfahren nicht hatte. Von einer Rente könnte man höchstens sprechen, wenn sich der zulässige Preis etwa nur am Verbraucherpreis orientieren würde. Dem ist aber nicht so, es gibt nicht nur den stringenten Price-Cap nach


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