machen. Vielleicht ist bei meinen Ausführungen das eine oder andere Argument dabei, das für eure Überlegungen durchaus auch interessant ist!
Die OKA hat den Welsern beim Stau in Wels Wassergüte 2 versprochen. Bewirkt hat sie nichts. Das einzige, was sie bewirkt hat, war, daß die Oberliegen-Betriebe mit einem Millionenaufwand, der vom Land vorgeschrieben wurde, ihre Abwasserwerte entsprechend bereinigen mußten: Das ist eine Situation, die sich wahrscheinlich auch in dieser Frage für den einen oder anderen Betrieb mit sehr hohen Kosten auswirken wird. (Zwischenruf der Abg. Dr. Fekter. ) Ich werde, Frau Kollegin Fekter, daran erinnern, wenn die Betriebe zu uns kommen und über die hohen Auflagen jammern, weil sie unter Umständen deswegen sogar zusperren müssen.
Wenn Frau Kollegin Petrovic als eine Vorrednerin den Kantönli-Geist oder eine stärkere Entwicklung des Kantönli-Geistes in der Energiewirtschaft in Österreich befürchtet, dann kann ich ihr sagen, daß sie die Zeichen der Zeit etwas übersehen hat. Sie braucht so etwas nicht zu befürchten. Der Kantönli-Geist steht in der Energiewirtschaft in Österreich bereits in voller Blüte. Und ich nenne Ihnen ein Beispiel, weswegen ich unter anderem dieser gesamten Diskussion, wie sie hier abgeführt wird, so mißtrauisch gegenüberstehe.
Ich habe voriges Jahr im Mai das Kraftwerk Dürnrohr besucht. Mai ist eine Zeit, in der die Donau jede Menge Wasser führt. Die Blöcke der EVN, der Energieversorgung Niederösterreichs, liefen auf Vollbetrieb. An den Kraftwerksblöcken des Verbundes wurden hingegen Revisionsarbeiten geleistet. Ich habe dann einmal ein bißchen hinterfragt, wie viele Revisionsstunden für die Verbundblöcke aufgewendet werden und wie viele Betriebsstunden die EVN-Blöcke haben, und erfuhr, daß ein genau umgekehrtes Verhältnis besteht: Was die einen das ganze Jahr revisionieren, das fahren die anderen im Vollbetrieb, und das zu einer Zeit, zu der die Donau voll wasserführend ist, das Wasser die Donau hinunterrinnt und nicht genutzt werden kann, weil die EVN den Strom nicht vom Verbund beziehen will, sondern zur selben Zeit Strom in einem kalorischen Kraftwerk erzeugt. – Meine Damen und Herren! Wenn das wirtschaftlich sinnvoll sein soll, bitte, dann müssen Sie sich andere Argumente suchen. Mich kann man damit nicht überzeugen!
Meine Damen und Herren! Leider sind für das konkret angesprochene Projekt in Lambach weder die Bundesregierung noch der Nationalrat im erforderlichen Ausmaß zuständig. Wie stark oder wie wenig stark die Zuständigkeit in dieser Frage ausgeprägt ist, wurde uns in den letzten Wochen drastisch und sehr klar vor Augen geführt: Es hat der Intervention dreier sehr prominenter politischer Persönlichkeiten bedurft. Es intervenierten unser Nationalratspräsident Heinz Fischer, Bundeskanzler Vranitzky und Bundespräsident Dr. Klestil, nur damit es zu einem Gespräch zwischen dem Landeshauptmann, dem Betreibervertreter der OKA, den klar deklarierten Gegnern und jenen, die nur eine Nachdenkpause befürworten, kommt. Letztere sprechen sich gar nicht einmal endgültig gegen den Bau dieses Kraftwerkes aus. Die treten nur für eine Nachdenkpause ein. Dreier Interventionen bedurfte es, um ein Gespräch zustande zu bringen und das Ergebnis haben Sie ja den Medien entnommen. Es war im Grunde genommen gleich Null. Es gab einige bedeutungslose "Behübschungen", aber es wird uneingeschränkt und ohne Pause weiter gebaut.
Meine Damen und Herren – auch von der ÖVP! Wenn Sie sich die Forderungen des oberösterreichischen Landtages, die dort zweimal hintereinander, und zwar in einem doch ziemlich großen zeitlichen Abstand, mit Mehrheit beschlossen wurden, ansehen, dann werden Sie feststellen, daß diese angesichts der energiewirtschaftlichen Situation in Österreich durchaus vertretbar sind. (Abg. Schwarzenberger: Arbeitsplätze sind Ihnen anscheinend überhaupt kein Anliegen!) Herr Kollege, zu den Arbeitsplätzen komme ich noch! Dazu gibt es gerade in diesem Zusammenhang jede Menge zu sagen.
Aber damit Ihnen die Forderungen bewußt werden, möchte ich sie kurz zur Kenntnis bringen.
Es ging darum, einen aufschiebenden Stopp zu verfügen, um die offenen Fragen der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung, der umstrittenen Zulässigkeit des Baus nach den EU-Naturschutzrichtlinien und des offenen Verwaltungsgerichtshoferkenntnisses bezüglich des Wasserrechtes abzuklären. Die Forderungen, die in diesem Zusammenhang an den Landes