Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 8. Sitzung / Seite 193

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damit nicht reduziert, und es ist unglaubwürdig, wenn die OKA das behauptet und gleichzeitig 30 Prozent ihrer Anteile an die Bayern-Werke verkaufen will. Das ist im Gespräch, und das wissen Sie auch. Ich nehme an, Sie wissen auch, daß gerade die Bayern-Werke ein Atomstromproduzent par excellence sind, also ist die Glaubwürdigkeit auch diesbezüglich in Frage zu stellen. (Abg. Mag. Kukacka: Darum wollen wir ja die Wasserkraft!)

Im übrigen darf ich Sie darauf hinweisen, daß ein Kraftwerksbau bei niedriger werdendem Stromverbrauch, so wie es derzeit seit Jahren bei der OKA gegeben ist, unwirtschaftlich ist. Seit Jahren nimmt in Oberösterreich der Bedarf an Strom ab, und zwar im Jahr 1992 um 2,7 Prozent, 1993 um 1,2 Prozent und auch im Jahr 1994, wenn auch weniger. Die Ursache hiefür ist nicht das Auflassen der Aluminiumproduktion in Ranshofen – das ist bekannt –, denn dort hat man auch seinerzeit direkt vom Verbund bezogen, also hat das keinerlei Auswirkungen auf den Stromverbrauch in Oberösterreich, der von der OKA gedeckt wird. (Abg. Dr. Fekter: Der Stromverbrauch in Oberösterreich steigt!) Frau Kollegin, jetzt wird es mir doch etwas zu knapp mit der Redezeit, wenn Sie sie immer in Anspruch nehmen, aber Sie können ja dazu nachher sprechen.

Tatsache ist, daß nach dem Geschäftsbericht der OKA der Stromverbrauch seit dem Jahr 1992 abnimmt, und das ohne Ranshofen. Sicherlich gibt es mehrere Gründe dafür. Einer der Gründe ist einmal das Nutzen von Einsparpotentialen, und ein weiterer Grund ist, daß etliche der Industriebetriebe mittlerweile zur Eigenstromversorgung übergegangen sind. Daher wird natürlich auch das Aufkommen seitens der OKA für die Versorgung geringer.

Wir haben bereits gehört, daß in Oberösterreich von den ausbaubaren Flüssen zur Nutzung der Wasserkraft immerhin bereits 92 Prozent genutzt sind. Das heißt, es bleibt zum Beispiel bei der Traun noch ein kleiner Rest, eine kleine Fließstrecke von 22,5 Kilometer – eben dort, wo jetzt dieses Kraftwerk entstehen soll.

Herr Umweltminister Bartenstein hat ja im Zusammenhang mit den Problemen, mit dem Beginn des Baus des Kraftwerkes Lambach, davon gesprochen, es müsse und solle eine ökologische Bauaufsicht ausgeführt werden. Herr Minister Bartenstein! Sie waren ja nach Aufnahme der Bauarbeiten nicht besonders gesprächsbereit. Sie haben sich dann einmal kurz dazu geäußert und haben einen Rodungsstopp verlangt, der dann, nachdem bereits gerodet war – aber offensichtlich noch nicht alles –, trotzdem wieder aufgenommen wurde. Vielleicht könnten Sie noch sagen, wie Sie sich diese ökologische Bauaufsicht vorstellen. (Abg. Dr. Bartenstein: Die gibt es ja! Das ist der Herr Dr. Wittmann!) – Herr Dr. Wittmann macht die ökologische Bauaufsicht. Es spielt keine Rolle, was der oberösterreichische Umweltanwalt kundgetan beziehungsweise festgestellt hat. Es ist auch heute schon angesprochen worden: Recht muß Recht bleiben. Nachdem Sie das ja so verteidigen, was hier passiert, und Recht Recht bleiben muß, weil es angeblich ja alle gültigen Bescheide gibt, möchte ich Ihnen dazu sagen, daß die Kompetenz für den Wasserrechtsbescheid, als er im Konzept vorlag und ein negativer Bescheid zu werden schien, von Herrn Landeshauptmann Pühringer an sich gezogen wurde.

Und es ist auch schon gesagt worden: Mit Frau Kollegin Pramer ist genau dasselbe passiert mit dem Naturschutzbescheid. Da war es auch der Herr Landeshauptmann, der plötzlich die Kompetenz an sich gerissen hat, und – man stelle sich vor – es hat überhaupt keine Rolle gespielt, wie der oberösterreichische Landtag darüber abgestimmt hat. Der oberösterreichische Landtag hat es vorläufig abgelehnt, das Projekt zu verwirklichen; nichtsdestotrotz war es aufgrund der Mehrheitsverhältnisse in der Landesregierung dann für Herrn Landeshauptmann Pühringer möglich, dieses Projekt in der Form, wie es sie sich nun darstellt, durchzuziehen.

Und es spielt Ihnen, Frau Kollegin Fekter, offensichtlich auch keine Rolle, daß auch ÖVP-Bürgermeister, die im Oberliegerbereich der Traun liegen, ihre Bedenken angemeldet haben, zum Beispiel jene aus Vöcklabruck, zum Beispiel aus Regau, die sich dahin gehend geäußert haben – neben einigen SPÖ-Bürgermeistern, die ihre Bedenken angemeldet haben –, ob die Betriebe, die im Oberliegerbereich angesiedelt sind, damit zu rechnen haben, daß sie entsprechende Umweltauflagen erfüllen müssen. (Abg. Auer: Da ist der Bescheid! Es war niemand eingeladen! Wenn jemand 30 Kilometer von der Baustelle entfernt ist, kann er nicht


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