Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 13. Sitzung / Seite 57

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Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Wirtschaftsausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem dem schriftlichen Ausschußbericht angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Ich bringe weiters den Bericht des Wirtschaftsausschusses über den Antrag [30/A (E)] der Abgeordneten Anschober, Wabl und Genossen betreffend Bergrechtsreform.

Die Abgeordneten Anschober, Wabl und Genossen haben am 30. Jänner 1996 den gegenständlichen Entschließungsantrag im Nationalrat eingebracht.

Der Wirtschaftsausschuß hat den Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 7. März 1996 in Verhandlung genommen.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag nicht die Zustimmung der Ausschußmehrheit.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Wirtschaftsausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle den gegenständlichen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Herr Präsident! Ich bitte, die Debatte darüber durchzuführen.

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Ich danke dem Herrn Berichterstatter für seine Ausführungen.

Für diese Debatte wurde eine Beschränkung der Redezeit auf drei "Wiener Stunden" vereinbart, sodaß sich folgende Gesamtredezeiten ergeben: SPÖ 45 Minuten, ÖVP 42 Minuten, Freiheitliche 39 Minuten, Liberales Forum und Grüne je 27 Minuten.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Schöggl. – Bitte, Herr Abgeordneter.

14.31

Abgeordneter Dipl.-Ing. Leopold Schöggl (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Nicht ganz überfülltes Plenum! Sehr geehrte Damen und Herren! Man sieht, daß die Materie Bergrecht, obwohl sie von eminenter volkswirtschaftlicher Bedeutung ist, insbesondere in den Reihen der Sozialisten kein besonderes Interesse erweckt. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Aber ich hoffe, daß ich dazu einige Ausführungen machen kann, die auch für Sie interessant sind.

In den letzten Monaten wurde in der Öffentlichkeit verstärkt über den Bergbau in Österreich diskutiert; insbesondere das Berggesetz und dessen Novelle 1990 sind Gegenstand öffentlicher Diskussionen. Vielfach wird dabei der Boden der Sachlichkeit verlassen und mit Polemik auf die Angelegenheiten des Bergbaues eingegangen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Auch wenn der Bergbau, und zwar der klassische Bergbau, an Bedeutung verloren hat, so ist er doch noch von eminent hoher volkswirtschaftlicher Bedeutung. Einige Beispiele dafür: Es wird derzeit in 451 Betrieben mit 11 500 Beschäftigten Bergbau betrieben. Die Wertschöpfung der österreichischen Bergbaubetriebe beträgt zirka 30 bis 40 Milliarden Schilling.

52 Millionen Tonnen feste mineralische Rohstoffe werden abgebaut und transportiert, und zirka 1,1 Millionen Tonnen Erdöl wird in Österreich gefördert. Diese 52 Millionen Tonnen müssen natürlich auch transportiert werden; das sind umgerechnet rund 2,1 Millionen LKW-Ladungen. Durch die dabei emittierten Schadstoffe wird die österreichische Umwelt belastet. Auch die hohe Zahl der Importe an mineralischen Rohstoffen belasten natürlich die Handelsbilanz entsprechend.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es geht, wenn wir über das Bergrecht diskutieren, um nicht mehr und nicht weniger als um die Nutzung der österreichischen Ressourcen und um die österreichische Rohstoffpolitik. Wichtige Leitgedanken dazu sind im Nationalen Umweltplan enthalten. Diese harren allerdings im wesentlichen ihrer Umsetzung.


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