Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 13. Sitzung / Seite 56

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Weiters ist beantragt, gemäß Artikel 49 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz die Kundmachung des Vertragstextes samt Anhängen in französischer, spanischer, russischer, arabischer und chinesischer Sprache dadurch vorzunehmen, daß diese Texte beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten zur öffentlichen Einsichtnahme während der Amtsstunden aufliegen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Antrag zustimmen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Auch bei diesem Antrag kann ich die einstimmige Annahme feststellen.

4. Punkt

Bericht des Wirtschaftsausschusses über den Antrag 7/A der Abgeordneten Arnold Grabner und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Berggesetz 1975 geändert wird (68 der Beilagen)

5. Punkt

Bericht des Wirtschaftsausschusses über den Antrag 30/A (E) der Abgeordneten Rudolf Anschober und Genossen betreffend Bergrechtsreform (69 der Beilagen)

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Wir gelangen nunmehr zu den Punkten 4 und 5 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Es sind dies Berichte des Wirtschaftsausschusses über die Anträge 7/A der Abgeordneten Grabner und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Berggesetz geändert wird (68 der Beilagen), und 30/A (E) der Abgeordneten Anschober und Genossen betreffend Bergrechtsreform (69 der Beilagen).

Berichterstatter zu beiden Punkten ist Herr Abgeordneter Dietachmayr.

Herr Abgeordneter! Ich bitte Sie, beide Berichte zu geben.

Berichterstatter Helmut Dietachmayr: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich erstatte zunächst den Bericht des Wirtschaftsausschusses über den Antrag 7/A der Abgeordneten Grabner und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Berggesetz 1975 geändert wird.

Um den Gemeinden eine verstärkte Mitwirkung bei der Erteilung von Gewinnungsbewilligungen zu ermöglichen, soll ihnen in den ihnen im eigenen Wirkungsbereich zur Vollziehung zukommenden Angelegenheiten die Stellung einer Formalpartei eingeräumt werden.

Der Wirtschaftsausschuß hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 7. März 1996 in Verhandlung genommen.

Die Abgeordneten Rudolf Parnigoni und Genossen brachten einen Abänderungsantrag ein, der eine formale Richtigstellung enthielt.

Der Abgeordnete Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn stellte den Antrag, einen Unterausschuß 3:3:2:1:1 einzusetzen, der keine Mehrheit erhielt.

Weiters brachten die Abgeordneten Dipl.-Ing. Prinzhorn und Genossen drei Entschließungsanträge ein.

Bei der Abstimmung wurde der Initiativantrag 7/A in der Fassung des Abänderungsantrages mit Stimmenmehrheit angenommen.

Die Entschließungsanträge der Abgeordneten Dipl.-Ing. Prinzhorn und Genossen fanden nicht die Zustimmung der Ausschußmehrheit.


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