Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 13. Sitzung / Seite 145

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Beamten, einen B-Beamten und einen D-Beamten für diese nationale Behörde bereitzustellen, damit diese nationale Behörde auch kosten- und planstellenneutral aufgestellt werden kann.

Zum zweiten: die Frage der Einrichtung eines Beirates. Kollege Scheibner hat das ja schon angeführt. Ich glaube, daß es keinen Sinn macht, ein derartiges Gremium einzurichten, da die eigentlichen Aufgaben von dieser nationalen Behörde wahrgenommen werden könnten, weshalb die §§ 8 und 9 gestrichen werden sollten. Es gibt dafür keine sachliche Rechtfertigung, denn die einen Vertreter haben ja ohnehin die Kompetenz gemäß Gesetz, die anderen sind aufgrund ihrer Mitwirkungskompetenzen gemäß Bundesministeriengesetz beizuziehen. Ich sehe auch keine sachliche Rechtfertigung, hier die Sozialpartner mit einzubinden. Daher werden wir auch einen entsprechenden Abänderungsantrag auf Streichung des Beirates einbringen.

Zum dritten: die Frage der Festlegung des Strafausmaßes bei Verwaltungsübertretungen. Meine Damen und Herren! In diesem Gesetz wird eine Geldstrafe von bis zu 500 000 S normiert. Jeder weiß, daß diese 500 000 S für ein Unternehmen, das derartige Chemikalien ohne Bewilligung erzeugt, entwickelt, herstellt, erwirbt, lagert oder zurückbehält, eine Kleinigkeit sind gegenüber dem möglichen Profit, den man aus dem illegalen Handel oder dem illegalen Wirtschaften ziehen kann.

Daher wollen wir diese Bestimmungen geändert haben, und ich möchte dazu folgenden Abänderungsantrag einbringen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Hans Helmut Moser, Helmut Peter, Partnerinnen und Partner zur Änderung der Regierungsvorlage (36 der Beilagen) in der Fassung des Ausschußberichtes (37 der Beilagen) betreffend ein Bundesgesetz zur Durchführung des Übereinkommens vom 13. Jänner 1993 über das Verbot der Entwicklung, Herstellung, Lagerung und des Einsatzes chemischer Waffen und über die Vernichtung solcher Waffen (Chemiewaffenkonvention-Durchführungsgesetz – CWKG)

Der Nationalrat wolle beschließen:

1. § 8 der Regierungsvorlage entfällt.

2. § 9 der Regierungsvorlage entfällt.

3. Die §§ 10 bis 14 erhalten die Bezeichnung 8 bis 12.

4. Der neue § 9 Abs. 1 erster Satz lautet:

"§ 9. (1) Eine Verwaltungsübertretung begeht und ist mit einer Geldstrafe bis zu 500 000 S oder, im Falle eines gegen die Bestimmungen dieses Bundesgesetzes verstoßenden Rechtsgeschäftes, mit einer Geldstrafe bis zur dreifachen Höhe der fakturierten Summe oder der empfangenen Zahlung, je nachdem welcher Betrag höher ist, zu bestrafen, wer:"

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Ich glaube, daß damit tatsächlich echte Sanktionsmaßnahmen gesetzt werden können.

Meine Damen und Herren! Ich komme zum Schluß: Wir vom Liberalen Forum werden diesem Gesetz unsere Zustimmung erteilen. Wir meinen, daß damit die Umsetzung des internationalen Abkommens erreicht wird und daß diese Umsetzung auch zur Ächtung aller chemischen Waffen auf dem Kontinent und in der Welt notwendig geworden ist. Ich glaube, daß mit diesem Gesetz in Zukunft österreichische Unternehmungen nicht mehr in die Nähe der Produktion von Chemiewaffen gerückt werden können. – Danke schön. (Beifall beim Liberalen Forum. – Abg. Dr. Khol: Der Moser kann wirklich nicht kurz reden! Ich habe mich nicht getäuscht!)

20.58


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