Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 13. Sitzung / Seite 175

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Gesetzesinitativen beziehungsweise Beschlüssen ändern. Ich bin überzeugt davon, daß sich dann auch solch eine Verfassungsänderung durchsetzen läßt und daß dann ganz anders und noch viel substantieller diskutiert wird, als das bisher der Fall war. Jetzt sind wir gezwungen, uns auf einen Minimalkonsens zu einigen, statt zu diskutieren, was eigentlich das Optimum wäre und wie wir am besten die Rechte der Frauen und das, was wir Frauen wollen, durchsetzen könnten.

Bei dieser Gelegenheit möchte ich Sie davon in Kenntnis setzen, daß wir unsere Anträge, die wir in der letzten Gesetzgebungsperiode zu dieser Materie eingebracht haben, wieder eingebracht haben, daß wir auf die Erste Lesung verzichten und daß diese Anträge gemeinsam behandelt werden können. Das ist der Antrag zur Änderung des Artikels 7 der Bundesverfassung in jener Fassung, die ich vorhin vorgelesen habe, und das ist der Antrag zur Anhebung der Frauenquote in politischen Gremien, ein Antrag, den wir schon in der letzten Gesetzgebungsperiode eingebracht haben.

Ich hoffe, daß wir dann wirklich einmal im Ausschuß oder auch außerhalb die Gelegenheit ergreifen – das ist auch an die Frau Ministerin gerichtet –, uns noch einmal mit dieser Materie auseinanderzusetzen und darüber zu diskutieren, was wir Frauen über Parteigrenzen hinweg erreichen können.

Vor einiger Zeit war ich bei einer Veranstaltung, bei welcher es um Frauenpolitik auf europäischer als auch auf österreichischer Ebene ging. Ich glaube, ich habe dieses Beispiel hier schon einmal berichtet gehört: In Schweden setzen sich die Frauen aller Parteien regelmäßig zusammen, um darüber zu beraten, wie sie ihre Rechte bei den verschiedenen Gesetzesinitiativen noch stärker einbringen können. Nur einen ersten Ansatz dazu würde ich mir wünschen.

In diesem Sinne möchte ich zum Abschluß noch sagen: Ich hätte mir auch gewünscht – und das ist noch einmal an die Frauen von den Regierungsparteien und an die Frauen auf der Ministerbank gerichtet –, gedacht und gehofft, daß sowohl der Kanzler als auch der Vizekanzler bei Ihren Statements im Hauptausschuß, wo es um die Leitlinien, um die Vorstellungen der Bundesregierung zur EU-Regierungskonferenz 1996 ging, sehr wohl die Frauenproblematik, die Frauenpolitik als einen wesentlichen Punkt, den es bei der EU- Regierungskonferenz einzubringen gilt – gerade nach einem solchen Urteil des Europäischen Gerichtshofes –, wenigstens erwähnen. Wir haben gemeinsam, alle Fraktionen, noch in der letzten Legislaturperiode einen Antrag beschlossen, der dahin geht, daß zu überprüfen ist , welche Initiativen zu dieser Gleichstellung auf europäischer Ebene notwendig sind. Wir haben hier einen Antrag – zwar nur einen Minimalkonsens, aber immerhin – beschlossen. Wenigstens diesen Minimalkonsens beziehungsweise diesen Antrag aus der letzten Gesetzgebungsperiode hätten die Herren von der Regierung doch wohl einbringen können. Diesen sollten sie mitnehmen als Vorbereitung für die EU-Regierungskonferenz in Turin.

23.09

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Heide Schmidt. – Bitte, Frau Abgeordnete. (Abg. Dr. Khol: Das wird die absolute Krönung des Abends!)

23.09

Abgeordnete Mag. Dr. Heide Schmidt (Liberales Forum): Herr Präsident! Frau Ministerin! Herr Kollege Khol! Meine Damen und Herren! Meine Rede wird wirklich kurz sein, weil ich nur noch wenige Anmerkungen machen möchte. Die grundsätzlichen Ausführungen hat schon meine Kollegin Schaffenrath hier vorgebracht. Aber ich glaube, ich muß zumindest zu der Behauptung, es gehe hier um einen Sinneswandel, eine Klarstellung treffen.

Es ist richtig, daß wir den Antrag der Grünen abgelehnt haben. Es ist richtig, daß ich seinerzeit auch den Antrag der Frauenministerin abgelehnt habe. Er ist auch etwas anderes: Dieser Antrag sieht nämlich die Bevorzugung von Frauen gegenüber Männern – unabhängig von ihrer Qualifikation – vor. Und das ist genau der Punkt, den wir auch heute noch ablehnen!

Dieser Antrag wäre nämlich der Versuch der Gleichstellung mit dem Instrumentarium des Aushöhlens des Gleichheitsgrundsatzes, aber nicht nur des Aushöhlens, sondern sogar des


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